Untersuchung Brand in Wörth

Am 27.07.15 brannte im Bergfeld in Wörth ein Mehrfamilienhaus

Wörth – Die Staatsanwaltschaft Landau hat zur Untersuchung der Ursache des Brandes vom vergangenen Montagvormittag in Wörth einen Gutachter beauftragt. Dieser suchte am gestrigen Nachmittag (28.07.15) zusammen mit einem Brandermittler der Kriminalinspektion Landau den Brandort auf.

Es ergaben sich keine Hinweise auf einen technischen Defekt oder einen sonstig gearteten erklärbaren Brandausbruch. Vielmehr besteht die Wahrscheinlichkeit, dass der unsachgemäße Umgang mit offener Flamme oder Glut zum Brandgeschehen geführt hat. Ob dies fahrlässig oder vorsätzlich geschehen ist, bedarf noch weiterer Nachforschungen der Ermittlungsbehörden. Festgestellt wurde aber, dass im ausgebauten Dachgeschoss keine Rauchmelder installiert waren. Deshalb wurde der Wohnungsbrand erst beim Vollbrand der Wohnung bemerkt. Entsprechend hoch ist der entstandene Schaden.

Die Polizei weist daraufhin, dass in Rheinland-Pfalz Rauchmelder in allen Schlafräumen, Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, gesetzlich vorgeschrieben sind. Dieser Verpflichtung unterliegen die Hauseigentümer. Somit müssen die Eigentümer (Vermieter) von vermieteten Wohnungen dafür Sorge tragen, dass dort Rauchmelder installiert sind. Die Eigentümer sind auch für die regelmäßige Wartung verantwortlich.