Der Verfassungsgerichtshof (VGH) hat heute die Eilanträge abgelehnt, mit denen die Verbandsgemeinden Enkenbach-Alsenborn und Manderscheid erreichen wollten, dass die Kommunalwahl am kommenden Sonntag auf ihrem Gebiet ausgesetzt wird, bis das höchste rheinland-pfälzische Gericht im Hauptsacheverfahren über deren Klagen gegen die Gebietsänderungen der Gemeinden im Zuge der Kommunal- und Verwaltungsreform entschieden hat.
Innenminister Roger Lewentz begrüßte die Entscheidung. Er sagte: „Der VGH hat heute dankenswerterweise die letzten Rechtsunsicherheiten bei der Kommunalwahl beseitigt. Auch die Bürgerinnen und Bürger von Enkenbach-Alsenborn und Manderscheid können jetzt sicher sein, dass ihre Stimmen am kommenden Sonntag zählen und dass der Wählerwille Bestand hat. Die Kommunal- und Verwaltungsreform ist nötig und sinnvoll. Sie im Rahmen der Landesgesetze zum Besten für die Bürgerinnen und Bürger auszugestalten, ist eine der wichtigsten Aufgaben für die Gemeinde- und Verbandsgemeinderäte in den Fusionskommunen, die übermorgen neu gewählt werden.“
Der Minister forderte alle Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz auf, am kommenden Sonntag von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen: „Die Demokratie lebt davon, dass alle sich einbringen. Deswegen bitte ich die Wahlberechtigten in unserem Land, zur Kommunal- und zur Europawahl zu gehen und ihre Stimme abzugeben“, sagte Lewentz.