Lewentz: Ausgleich für Schülerkarten-Rabatt stützt ÖPNV-Angebot

Infrastruktur

Ausgleichszahlungen an Verkehrsunternehmen für rabattierte Ausbildungsfahrkarten werden zukünftig vom Land auf einer neuen Grundlage geleistet. Dies sieht die Neuregelung des Preis-Kosten-Ausgleichs vor, der das rheinland-pfälzische Kabinett heute zugestimmt hat.

„Mit der finanziellen Stützung des Schülerverkehrs wird auch die Grundversorgung des Öffentlichen Personennahverkehrs in vielen ländlichen Regionen abgesichert“, sagte Infrastrukturminister Roger Lewentz. Mit der Umstellung des Ausgleichs von Bundes- auf Landesrecht ist vorgesehen, künftig die Differenz zwischen dem Preis einer verbilligten Schüler- oder Ausbildungskarte (einschließlich Semester-Tickets) zu dem vergleichbaren Erwachsenenfahrausweis zu erstatten.

„Mit den Rabatten ermöglichen wir Kindern, Jugendlichen und Studierenden einen möglichst einfachen Zugang zum Bildungsangebot und entlasten die Familien. Gleichzeitig brauchen wir den finanziellen Ausgleich für die Unternehmen, weil die Schülerverkehre für die Grundversorgung mit ÖPNV eine wichtige  Säule darstellen“, erläuterte der Minister. Der Gesetzentwurf sei durch die EU-Kommission als beihilferechtlich unbedenklich genehmigt worden.

Das Gesetz sei ein zentrales Projekt im Öffentlichen Personennahverkehr, so Lewentz. Das neue Verfahren sei rechtsicher, transparent und wettbewerbsneutral. Der Ausgleich stellte nach den Feststellungen der EU-Kommission sicher, dass keine übermäßigen Zahlungen an die Verkehrsunternehmen geleistet werden. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2014 in Kraft treten und ist auf zehn Jahre angelegt.