Neuauflage der Broschüre „Bürgerinformation Rheinstetten 2014/15“ mit Einwohner-Adressbuch

Der KGM-Verlag GmbH Karlsruhe gibt in Zusammenarbeit mit der Stadt Rheinstetten die Neuauflage der Broschüre "Bürgerinformation Rheinstetten" mit Einwohner-Adressbuch heraus. Die Stadt Rheinstetten wird dem Verlag zu die­sem Zwecke aus dem Melderegister Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und An­schriften aller zu diesem Zeitpunkt volljähri­gen Einwohner/innen der Stadt Rheinstetten übermitteln.

Nach § 34 Abs. 4 des Meldegesetzes vom 23.02.1996 (GBl. S 269) kann jedoch jede/r Be­troffene verlangen, dass die Veröffentlichung unterbleibt. Für die Ausübung dieses Widerspruchsrechts wird eine Frist von einem Monat bestimmt. Die Frist endet am 28.06.2014.

Bis zum 28.06.2014 kann der Wider­spruch gegen die Datenweitergabe entwe­der schriftlich oder persönlich dem Bürgerbüro, Rappenwörthstraße 49 mitgeteilt werden. 

Widersprüche, die nach der genannt Frist erhoben werden, können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Wer bereits vor der Herausgabe des letzten Einwohnerbuchs von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht hat, muss nicht erneut der Datenweitergabe widersprechen.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro unter der Telefonnummer 07242/9514-350.