Bürgerbeteiligung für den neuen Aktionsplan „Offen für Vielfalt und Chancengleichheit“ beschlossen

Der neue Heidelberger Aktionsplans „Offen für Vielfalt und Chancengleichheit – Ansporn für alle“ soll unter breiter Mitwirkung der Bevölkerung im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsverfahrens entstehen. Dies hat der Gemeinderat am 5. Juni 2014 beschlossen. Mit dem Aktionsplan 2015/2016 wollen die Stadt und ihre Kooperationspartnerinnen und -partner die Rahmenbedingungen für gelingende Teilhabe verbessern, um von der Vielfalt von Talenten in Heidelberg zu profitieren.

Grundlage des neuen Aktionsplans bilden zwei Umsetzungsberichte über den Stand der Arbeiten zu den Themen Zuwanderung (KIP) und Geschlechtergerechtigkeit (Charta), die ebenfalls mit breiter Bürgerbeteiligung entstanden sind. Außerdem liegt eine Zusammenstellung von Statistiken über die Lebenslage von Frauen und Männern mit und ohne Zuwanderungsgeschichte vor. Die drei Berichte sollen dabei helfen, Schwerpunkte für die künftige Arbeit zu setzen. Sie sind online zu finden unter www.heidelberg.de/chancengleichheit.

Beim neuen Aktionsplan soll es nicht nur um die Themen Zuwanderung und Geschlechtergerechtigkeit gehen. Es sollen auch weitere Lebenslagen berücksichtigt werden, wie sie sich zum Beispiel durch den Familienstand, die soziale Herkunft, die sexuelle Identität oder eine Behinderung ergeben. Das Amt für Chancengleichheit, das den Prozess steuert, nimmt gerne Beiträge per E-Mail oder Brief entgegen und freut sich auf rege Beteiligung der Öffentlichkeit.

Bausteine des Beteiligungskonzeptes

  • Befragung von Expertinnen und Experten (Ende Juni 2014);
  • Organisation von drei moderierten Fokusgruppen, in denen Fachleute sowie Bürgerinnen und Bürger zu den Themen „Bildung“, „Arbeitswelt“, „Zusammenleben“ diskutieren (voraussichtlich Juli bis Oktober 2014);
  • Erstellung eines Zwischenberichtes für die gemeinderätlichen Gremien (Ende 2014/Anfang 2015);
  • Fortsetzung der Arbeit in den Fokusgruppen (bei Bedarf);
  • Öffentliche Vorstellung und Diskussion der Zwischenergebnisse (voraussichtlich Februar 2015);
  • Einbringen des Endberichts in die gemeinderätlichen Gremien (Frühjahr 2015).

Der geschätzte Sachmittelaufwand für die Durchführung des Beteiligungsverfahrens bis zum Erstellen des Aktionsplans wird voraussichtlich rund 143.000 Euro betragen. Der Prozess wird vom Integrationsministerium Baden-Württemberg von 2013 bis 2015 mit insgesamt 90.000 Euro gefördert. Der restliche Betrag ist bei der städtischen Haushaltsplanung 2015/2016 entsprechend zu berücksichtigen.