Pflicht zum Einbau in Wohnungen bis 31. Dezember 2014

auchmeldertag am 13. Juni: Rauchmelder sind Lebensretter

Am bundesweiten Rauchmeldertag am 13. Juni wird die Bedeutung dieser wichtigen Lebensretter hervorgehoben. „Wer schläft, kann den Brandgeruch nicht rechtzeitig wahrnehmen oder ist bereits durch das giftige Rauchgas ohnmächtig, dafür reichen wenige Atemzüge aus. Rauchmelder hingegen machen zuverlässig auf die drohende Gefahr infolge eines Brandes aufmerksam. Das laute Signal ist nicht zu überhören und hat schon viele Personen aus dem Schlaf gerissen. So hatten sie jedoch die Gelegenheit und auch die notwendige Zeit, sich in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren“, informiert Kreisbrandmeister Thomas Hauck.

Er weist auch darauf hin, dass Rauchmelder in Wohnungen mittlerweile Pflicht sind. „In Schlafzimmern und in den Rettungswegen zu diesen Räumen sind bis 31. Dezember Rauchmelder einzubauen. Das schreibt die Landesbauordnung seit Mitte letzten Jahres vor und ist aus meiner Sicht ein wichtiger Schritt, um die Bewohnerinnen und Bewohner vor Brandgefahren zu schützen“, so Hauck.

Als Mindestanforderung müssen Rauchwarnmelder der technischen Regel DIN EN 14604 entsprechen und eine CE-Kennzeichnung haben. Weitere Informationen zum bundesweiten Aktionstag gibt es im Internet unter www.rauchmelder-lebensretter.de. Antworten auf weitere Fragen zur Rauchwarnmelderpflicht unter: http://mvi.baden-wuerttemberg.de/de/planen-bauen/baurecht/bauordnungsrec…. Auskünfte zum Thema Brandschutz und Rauchmelder bieten auch die örtlichen Feuerwehren.