Änderung der Wahlplakatierungsrichtlinien

Der Heidelberger Gemeinderat hat am 5. Juni 2014 eine Änderung der Wahlplakatierungsrichtlinien beschlossen. Demnach wird künftig die Dauer der zulässigen Wahlplakatierung von sechs auf vier Wochen verkürzt, zudem gilt das Verbot von Wahlplakaten künftig für die gesamte Hauptstraße.

Hintergrund ist die Kritik aus der Bürgerschaft und teils von den Parteien an der massiven Wahlplakat-Werbung im Vorfeld der Kommunal- und Europawahl 2014. Die rund 10.000 Wahlplakate, die im Stadtgebiet aufgehängt oder aufgestellt worden waren, hatten das Erscheinungsbild des öffentlichen Raums über einen langen Zeitraum stark beeinträchtigt.

Die Frist für die Plakatierung wird deshalb – wie schon in der Zeit vor den 2010 beschlossenen Wahlplakatierungsrichtlinien – von sechs Wochen und zwei Tagen vor dem Wahl- beziehungsweise Abstimmungstag wieder auf vier Wochen und zwei Tage vor der Wahl/Abstimmung reduziert. Wieder abgeschafft ist auch die 2010 eingeführte Regelung, dass in der Hauptstraße Wahlplakate östlich des Kornmarkts und westlich des Uniplatzes angebracht werden dürfen. Künftig bleibt die zentrale Achse der Altstadt wieder gänzlich frei von Parteien- und Kandidatenwerbung.