Stellungnahme der Stadt Mannheim zum Verfahren in Sachen Theresienkapelle

Die Stadtverwaltung kann die „Irritationen“ bezüglich der Kapelle des Theresienkrankenhauses nicht nachvollziehen.. Bereits im Juni letzten Jahres wurde die Baugenehmigung für das Theresienkrankenhaus (TKH) von der Stadt Mannheim erteilt. Damit wurde dem Bauantrag stattgegeben, den die aus dem Zusammenschluss des TKH mit der St.-Hedwig-Klinik gebildete GmbH Anfang März 2013 eingereicht hatte. Dieser sieht vor, dass das TKH saniert und modernisiert wird. Für den geplanten Ergänzungsbau müssen Gebäudeteile wie die Eingangshalle, die Cafeteria und die Kapelle des Krankenhauses abgebrochen werden.

Die denkmalrechtliche Genehmigung für den Abbruch der Kapelle war bereits 1998 erteilt worden und hat noch heute Bestand. Das Anliegen einer von zwei Bürgerinitiativen, nämlich die Kapelle zu erhalten beziehungsweise auf dem Krankenhausgrundstück zu verschieben, ist deshalb allein vom Bauherrn aufzunehmen, der dies jedoch bereits abgelehnt hat.

Ein Erhalt der Kapelle ist damit aus heutiger Sicht nicht mehr realisierbar.

„Dies wurde vom Oberbürgermeister in der Bürgersprechstunde am 9. Oktober 2013 auch deutlich vermittelt“, führt sein Persönlicher Referent, Herbert Bangert, aus, der an der Sprechstunde teilnahm.

Seinerzeit habe die Bürgerinitiative ein Argumentationspapier übergeben und ausgeführt, dass die Kapelle erhalten oder auf dem bestehenden Grundstück verschoben werden soll. Eine Verschiebung in den Unteren Luisenpark werde entsprechende Bürgerproteste auslösen. „An eine Aussage des Oberbürgermeisters, dass eine Verschiebung in den Unteren Luisenpark nicht in Frage komme, kann ich mich nicht erinnern, sie wäre auch nicht nachvollziehbar und sie findet sich auch nicht in dem Vermerk der Bürgerbeauftragten über die damalige Bürgersprechstunde wieder“, führt Bangert aus. Wäre eine solche Festlegung getroffen worden, wäre sie sicherlich auch Grundlage der Behandlung des Themas in der Dezernentenkonferenz am 15. Oktober 2013 gewesen. Dort wurde vereinbart, dass die Stadtverwaltung für konstruktive Gespräche, die insbesondere von den Fachbereichsleitungen im Baudezernat geführt wurden, offen sei. Allerdings sei die rechtskräftige Bau- und Abrissgenehmigung Grundlage.

Die zur Diskussion stehende Translokation, die eine zweite Initiative verfolge, sei Gegenstand einer Vorsprache in der Bürgersprechstunde vom 26. Februar 2014 gewesen. Nach entsprechenden Vorklärungen innerhalb der Stadtverwaltung wurde der Initiative mitgeteilt, dass die Verschiebung in das Gartendenkmal „Unterer Luisenpark“ wegen der ökologischen Auswirkungen konsensual wohl nicht erreichbar sein wird. Um die notwendigen Eingriffe in den Baumbestand zu konkretisieren, wurde von Frau Bürgermeisterin Felicitas Kubala der Vor-Ort-Termin durchgeführt, der im Vorfeld mit dem Oberbürgermeister abgestimmt war und gängiger Verwaltungspraxis entspricht.

Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass das Anliegen einer Bürgerinitiative, eine Verschiebung auf eigene Kosten durchführen zu wollen, um die Kapelle im Stadtbild zu erhalten, von der Verwaltung sorgsam und sachgerecht zu prüfen ist. Eine finanzielle Beteiligung wurde in den bisherigen Gesprächen stets abgelehnt. Diese wird seitens der Verwaltung auch weiterhin ausgeschlossen. Die Verwaltung wird voraussichtlich noch im Juni eine Bewertung vornehmen, ob sie den gemeinderätlichen Gremien empfehlen wird, einer Verschiebung in den Unteren Luisenpark vorbehaltlich der Finanzierung durch die Initiative zuzustimmen, beziehungsweise diese wegen der erforderlichen Eingriffe abzulehnen.