
Präsenz zeigen, um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten vorzubeugen. Unterstützung bei Großveranstaltungen. Sicherung und Schutz von öffentlichen Anlagen. Überwachung des Straßenverkehrs. Dies sind die Kernaufgaben des freiwilligen Polizeidienstes in Viernheim.
Nach Mitteilung von Erstem Stadtrat Jens Bolze leistet dieser einen wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit der Bürger. Auch dessen Unterstützung der Polizei, Stadtpolizei und Ordnungsamt verdient Anerkennung und Respekt. Nicht zu vergessen die spürbare Unterstützung der Polizei im Ermittlungsdienst, die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten und deren Weiterleitung an das Ordnungsamt sowie die Überwachung von Spielplätzen und Parkanlagen auf Sauberkeit und Vermüllung.
„Die Sicherheits- und Ordnungskräfte schätzen das Engagement der zurzeit elf freiwilligen Polizeihelferinnen und Polizeihelfer außerordentlich. In Viernheim werden seit 2004 freiwillige Polizeihelfer eingesetzt und dies mit großem Erfolg. Gerade auch bei Großveranstaltungen wie Viernheimer Stadtfest, Triathlon, Citylauf, Siedlerfest, Halloween, Schulfesten und Prozessionen können wir auf diese umsichtigen Kräfte bauen. So waren unsere Polizeihelfer zuletzt bei der Fronleichnam-Prozession im Einsatz“, so Bolze.
Auch der Magistrat weiß die Arbeit des Freiwilligen Polizeidienstes zu schätzen. Aus diesem Grunde hat er einer Aufstockung von 20 auf maximal 25 Stunden monatlich pro freiwilligem Polizeihelfer zugestimmt.
Damit entsprach er einem Wunsch sowohl der Polizei als auch des freiwilligen Polizeidienstes. „Dadurch ist ein flexiblerer Einsatz möglich“, so Erster Stadtrat Bolze. „Einzelne Helfer können so stärker eingesetzt werden, wenn Kollegen aus beruflichen oder sonstigen Gründen nicht die gesamten Dienststunden erbringen können.“
Zur Information:
Entsprechend der Koordinierungsvereinbarung ist das Land für die Ausbildung, die Ausstattung sowie Führung und Einsatz der freiwilligen Polizeihelfer verantwortlich. Die Stadt Viernheim zahlt eine Aufwandsentschädigung von 7,00 € die Stunde. Die maximal festgelegte Stundenzahl ist auf 25 Stunden monatlich pro Helferin/Helfer begrenzt. Aktuell sind 11 Freiwillige ausgebildet und eingesetzt.
Das geänderte Ehrenamtsstärkungsgesetz sieht zwischenzeitlich einen höheren Freibetrag für ehrenamtlich nebenberufliche Tätigkeiten vor, so dass maximal 25 Stunden bei einem Stundensatz von 7,00 € können neuerdings steuerfrei geleistet werden.
Im Haushalt sind Mittel in Höhe von 27.000,00 € für die Entschädigung der Freiwilligen Polizeihelfer bereitgestellt.
Da die freiwilligen Polizeihelfer in der Regel zu Fuß unterwegs sind, stehen sie als direkter Ansprechpartner für Bürger und Geschäftsleute vor Ort zur Verfügung.
Sie greifen dort ein, wo es notwendig ist. Etwa dann, wenn Jugendliche auf Spiel- und sonstigen öffentlichen Plätzen Alkohol trinken. Oder bei exzessivem Alkoholgenuss in der Innenstadt.
Übrigens wird der Innenstadtbereich deutlich höher bestreift als andere Gebiete in der Stadt.
Von der Einsatzplanung wird abgewichen, wenn sich aus der Lageentwicklung andere Schwerpunkte ergeben (Wohnungseinbruchdiebstähle, Belästigungen durch Lärm oder andere Handlungen – OEG-Bahnhof, Tivoli-Park, Spielplatz Kettelerstraße). Die Ausbildung (50 Stunden) durch fachkundige Polizei-Referenten, die jährliche Weiterbildung beim Polizeipräsidium Südhessen in Darmstadt sowie die Kosten für Bekleidung und Ausrüstung wird vom Land Hessen getragen. Die Stadt Viernheim trägt nur die Kosten für tatsächlich geleistete Stunden (7 Euro/Stunde).
Einstellungsvoraussetzungen:
Die Aufnahme in den Freiwilligen Polizeidienst ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- mindestens 18 Jahre, höchstens 65 Jahre alt
- stabile Gesundheit, um die übertragenen Aufgaben erfüllen zu können,
- Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung,
- Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift,
- Eignung aufgrund der Gesamtpersönlichkeit, die Aufgaben des freiwilligen Polizeidienstes zu erfüllen.
„Bewerber können nur in den Freiwilligen Polizeidienst aufgenommen werden, wenn sie jederzeit für die freiheitliche, demokratische Grundordnung eintreten und nicht zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurden“, verdeutlicht Karlhein Utikal von der Polizeistation Lampertheim-Viernheim, der ebenfalls die Arbeit der freiwilligen Polizeihelferinnen und –helfer zu würdigen weiß. „Sehen, beobachten, melden – das ist der Leitgedanke des freiwilligen Polizeidienstes“, so Utikal. Zwischenzeitlich sei dieser für Viernheim zu einem wichtigen Bestandteil für die öffentliche Sicherheit und Ordnung geworden.