Qualifikation für Berufskraftfahrer: Rechtzeitig Antrag stellen – ohne Nachteil

Die Kreisverwaltung bittet Berufskraftfahrer/innen, deren Kraftfahrerqualifikation zum 9. September 2014 in den Führerschein eingetragen sein muss, den Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl (95) rechtzeitig zu stellen. Dies ist schon ab sofort möglich!

Weil zum Stichtag 9. September mit erhöhtem Antragsaufkommen zu rechnen ist, wird empfohlen, die Eintragung der Schlüsselzahl frühzeitig zu beantragen. So wäre für alle Beteiligten eine stressfreie und zeitnahe Abwicklung gewährleistet. Alle Antragsteller bekommen den Eintrag für 5 Jahre ab Stichtag berechnet – also bis 9.9.2019, auch wenn der Antrag früher bearbeitet wurde. Eine „Rückdatierung“ findet nicht statt. Anträge auf Eintrag der Schlüsselzahl können bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung oder den Einwohnermeldeämtern der Verbandsgemeindeverwaltungen gestellt werden. Hierfür ist das persönliche Erscheinen erforderlich. Vorzulegen sind ein biometrisches Passbild und Bescheinigungen für fünf Weiterbildungsmodule.

Die Antragsteller erhalten eine schriftliche Benachrichtigung, sobald der neue Kartenführerschein zur Abholung bereit liegt. Die Kosten für den Eintrag betragen 28,60 € und werden per Rechnung beglichen. Für Fragen steht die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung per Telefon 06352 / 710-189 und -195 gern zur Verfügung (Email: fuehrerscheinstelle@donnersberg.de).