Seitenstraße der Rollbühlstraße wird zur Fahrradstraße

Die Seitenstraße der Käfertaler Rollbühlstraße ist nun eine Fahrradstraße. Großflächige Fahrbahnmarkierungen in den Kreuzungsbereichen und blaue „Fahrradstraßen“-Schilder weisen auf die neue Regelung hin. Die Rollbühlstraße erhält gegenüber den drei Querstraßen Baumstraße, Veilchenstraße und Enzianstraße Vorfahrt, die bisherige Rechts-vor-Links-Regelung entfällt.

In Fahrradstraßen hat der Radverkehr generell Vorrang und außerdem ist es erlaubt nebeneinander zu fahren. Autos dürfen die Rollbühlstraße aufgrund der Zusatzbeschilderung „KFZ frei“ zwar weiterhin befahren, müssen aber besondere Rücksicht auf Radfahrer nehmen. Für alle Verkehrsteilnehmer gilt in einer Fahrradstraße eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 30 Stundenkilometern.

„Mit dem Konzept der Fahrradstraßen wollen wir bestehende Hauptradverbindungen stärken und die Strecken für die Radfahrer sicherer und komfortabler anbieten“, so Bürgermeister Lothar Quast.

Die Rollbühlstraße ist für Radfahrer Teil der Hauptachse von Käfertal bis zum Stadtzentrum. Das Konzept der Fahrradstraßen umfasst die Einrichtung von sieben Fahrradstraßen im gesamten Stadtgebiet. Es wurde vom Gemeinderat als Teil des 21-Punkte-Programms für mehr Radverkehr einstimmig beschlossen. Neben der Rollbühlstraße wurde bereits die Karl-Ladenburg-Straße in Neuostheim, das Stephanienufer im Stadtteil Lindenhof und die Mönchwörthstraße in Neckarau zu Fahrradstraßen ausgewiesen. In diesem Jahr folgt noch die Stettiner Straße im Stadtteil Schönau.