Neue Verkehrs- und Parkregelung im Verlauf der L 546 – Bahnhof Schaidt

Die Kreisverwaltung hat die Verkehrsregelung im Bereich des Bahnhof Schaidt überplant und verschiedene verkehrsberuhigende Maßnahmen angeordnet. Hintergrund sind die dort festgestellten überhöhten Geschwindigkeiten und die damit verbundenen Gefährdungen für die Anwohner.

Am Beginn der Bebauung werden aus beiden Fahrtrichtungen Ortstafeln aufgestellt. Damit wird das bisher übliche Parken auf dem Gehweg unzulässig. Ein Parken auf der Fahrbahn nach Aufstellung der Ortstafeln ist erlaubt. Um das Parken zu regulieren und dadurch eine Verkehrsberuhigung zu erzielen, werden auf der Fahrbahn Parkflächen gekennzeichnet, in denen die Fahrzeuge abgestellt werden können. Die Anordnung der Parkbuchten erfolgt zunächst als befristeter Verkehrsversuch. Im Frühjahr 2015 werden die Ergebnisse ausgewertet und darüber entschieden, ob eine Dauerregelung erfolgt. Zusätzlich wird durch eine ergänzende Warnbeschilderung auf querende Kinder im Bereich der Bushaltestelle besonders hingewiesen.

Die zuständige Straßenmeisterei Kandel wird die durch die Kreisverwaltung angeordneten Maßnahmen zeitnah umsetzen.