Subventionsbetrug lohnt sich nicht

Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Verantwortlichen eines Güterkraftverkehrsunternehmens wegen Subventionsbetrug zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Das Verfahren gegen einen weiteren Verantwortlichen wurde gegen Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 30.000 Euro eingestellt.

In den Jahren 2009 bis 2011 beantragten die Angeklagten für ihr Unternehmen die Förderung von Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern ihres Unternehmens in Höhe von insgesamt rund 1,2 Mio. Euro. Um die Fördergelder zu erhalten, täuschten die Unternehmer die Bewilligungsbehörde durch Vorlage inhaltlich falscher Unterlagen. Tatsächlich waren die zur Abrechnung vorgelegten Angaben über Weiterbildungsmaßnahmen und die Anzahl der angeblichen Teilnehmer aus der Luft gegriffen, keine der angegebenen Maßnahmen hatte stattgefunden. Um dies gegenüber der Bewilligungsbehörde noch weiter zu verschleiern, gründeten sie ein Unternehmen, das die angeblichen Weiterbildungen durchgeführt haben soll. Dieses Unternehmen erstellte Scheinrechnungen über in Wirklichkeit nicht erfolgte Schulungen; die Angeklagten legten die Scheinrechnungen bei der Bewilligungsbehörde vor. 

Neben der strafrechtlichen Sanktion hat in diesen und vergleichbaren Fällen der Subventionsbetrug weitreichende Folgen für die Antragsteller. Zunächst werden die zu Unrecht ausgezahlten Fördergelder nebst Zinsen zurückgefordert. Ferner werden Antragsteller bei einer rechtskräftigen Verurteilung für die drei Folgejahre von allen Förderprogrammen des Bundesamtes für Güterverkehr ausgeschlossen.