Service für Bürger in den Standorten Edenkoben und Maikammer

Die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben bereitet derzeit den Umzug einzelner Fachbereiche vor. Während des Umzugs, sind die betroffenen Fachbereiche für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.

Bis auf Weiteres gelten die Ihnen bekannten Telefonnummern und Email-Adressen in den Standorten Edenkoben und Maikammer. Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern, sich vorübergehend an die bekannten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter unter den bisherigen Telefonnummern und Emailadressen in den Rathäusern Edenkoben und Maikammer zu wenden. Gerne können sich die Bürgerinnen und Bürger auch an die Telefonzentralen in den beiden Standorten wenden. 

Personalausweise, Reisepässe oder Führungszeugnisse können an beiden Standorten beantragt werden. Auch die Ausgabe der Gelben Säcke und weiteren, kostenpflichtigen Müllsacken wird nach wie vor an beiden Standorten erfolgen. Die nun fällig werdenden Meldungen über die Wein- und Traubenmostbestände sind sowohl in Edenkoben wie auch in Maikammer erhältlich und können dort auch zurückgegeben werden.

Auf einen Blick:

  • Die zentrale Postanschrift: Verbandsgemeindeverwaltung, Edenkoben, Poststraße 23, 67480 Edenkoben.
  • Telefonzentrale in Edenkoben, Telefon: 06323 959-0 und in Maikammer, Telefon: 06321 5899-0
  • Die Öffnungszeiten: montags bis mittwochs, von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, donnerstags mit Dienstleistungsabend, von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie freitags, von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr.
  • Die Gläubiger-Identifikationsnummer lautet DE36VGV00000084681. Steuerpflichtige, die am Einzugsermächtigungs- oder SEPA-Lastschriftverfahren nicht teilnehmen, werden gebeten, ihre Abgaben zum Fälligkeitstag auf das Konto der Verbandsgemeindekasse Edenkoben bei der Sparkasse Südliche Weinstraße, Landau, IBAN DE78 5485 0010 0000 0036 08, BIC SOLADES1SUW oder auf das Konto der VR-Bank Südpfalz eG, IBAN DE43 5486 2500 0005 3003 04, BIC GENODE61SUW zu überweisen. Diese Änderung gilt für die Gemeinden Maikammer, Kirrweiler und St. Martin. Für die bisherigen Gemeinden ändert sich nichts.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben wird über weitere Neuerungen hinweisen.