Anleinpflicht für Hunde beachten

Schutz

Das Ordnungsamt Heilbronn hat in letzter Zeit vermehrt Beschwerden darüber erhalten, dass Hundebesitzer ihre Vierbeiner ohne Leine und ohne die Möglichkeit des jederzeitigen Eingreifens umher laufen lassen. Dies kann eine Gefährdung der Mitmenschen bzw. anderer Hunde zur Folge haben.

Aus diesem Grund wird darauf hingewiesen, dass in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Fußgängerzonen, Fußgängerunterführungen, auf Märkten, an Haltestellen der öffentlichen Verkehrsbetriebe sowie in besonders ausgeschilderten Bereichen Hunde an der Leine geführt werden müssen.

Auf öffentlichen Straßen dürfen Hunde ohne Begleitung einer aufsichtsfähigen Person, die jederzeit auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer und Inline-Skater müssen sich auf freilaufende Hunde in diesem Bereich ebenso in der freien Natur einstellen und Vorsicht walten lassen.

Hunde müssen in der freien Natur, zum Beispiel im Wald oder auf Feldwegen in Hör- und Rufweite bleiben. Verantwortungsbewusste Hundehalter nehmen auch in der freien Natur ihren Hund an die Leine, zumal Jäger das Recht haben, wildernde Hunde zu erschießen. Besondere Regeln gelten für landwirtschaftliche Nutzfläche, Weinberge und Naturschutzgebiete.