Hundeschulen und Hundetrainer brauchen ab sofort eine Erlaubnis

Änderung im Tierschutzgesetz ab 1. August 

Wer gewerbsmäßig Hunde für Dritte ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten will, benötigt seit 1. August 2014 dafür eine Erlaubnis. Diese Regelung des Tierschutzgesetzes betrifft beispielsweise Hundeschulen und -trainer sowie Hundevereine, die eine Ausbildung für Nichtmitglieder gegen Bezahlung durchführen. Diese Erlaubnis ist auch dann erforderlich, wenn die Tätigkeit bereits ausgeübt wird.

Im Bereich des Landkreises Karlsruhe ist diese Erlaubnis beim Landratsamt Karlsruhe, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe, zu beantragen. Folgende Unterlagen sind vorzulegen: Nachweise über die Sachkunde, polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, sofern die Tätigkeit bereits ausgeübt wird und eine detaillierte Beschreibung zu Art und Ort der Tätigkeit.

Für Rückfragen steht das Veterinäramt des Landratsamtes Karlsruhe telefonisch unter 0721/9366875 zur Verfügung.