Weihnachtsmarkt: Stadt akzeptiert Entscheidung des Verwaltungsgerichts

Wirtschaftsdezernent Christopher Sitte bedauert die heutige Eilentscheidung des Mainzer Verwaltungsgerichtes zum einstweiligen Rechtsschutzantrag mehrerer Bewerber um einen Standplatz auf dem Weihnachtsmarkt. Das Gericht hatte den Eilanträgen stattgegeben. Mitte Juli hatten die abgelehnten Bewerber den einstweiligen Rechtsschutzantrag beim Verwaltungsgericht Mainz eingereicht.

Das Verwaltungsgericht stellt in seinen Beschlüssen klar, das neue Auswahlverfahren verstoße gegen „das Gebot der fairen und transparenten Verfahrensgestaltung“, da die maßgeblichen Auswahlkriterien nicht bekannt gemacht worden seien. Es auferlegt der Stadt Mainz, dass zum Weihnachtsmarkt „ein neues Vergabeverfahren durchgeführt werden“ müsse.  

Wirtschaftsdezernent Christopher Sitte: „Natürlich hätte ich mir eine andere Entscheidung des Gerichts gewünscht. Aber schon aus Gründen des Rechtsfriedens akzeptiert die Stadt den Gerichtsbeschluss und wird keine Beschwerde dagegen einlegen. Die Verwaltung wird nun zeitnah die tragenden Gründe des Beschlusses prüfen und spätestens zur Sitzung des Ferienparlaments (Haupt- und Personalausschuss) am 27. August die weitere Vorgehensweise vorstellen und festlegen. Klar ist, dass wir den Vorgaben des Gerichtes folgen werden. Wir wissen um den Zeitdruck, werden aber ein neues Vergabeverfahren auf den Weg zu bringen haben. Ziel bleibt es, den Weihnachtsmarkt wie geplant am 27. November zu eröffnen.“