Verbraucherzentrale warnt vor Forderungen der Firma Park & Control

Supermarkt-Parkplatz plötzlich kostenpflichtig

Die Beratungsstelle Ludwigshafen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erhält derzeit Anfragen zu Zahlungsaufforderungen des Unternehmens Park & Control PAC GmbH mit Sitz in Berlin. Den Verbrauchern wird vorgeworfen, sie hätten durch unberechtigtes Parken gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens verstoßen. Deswegen sind 30 Euro zu zahlen.

Betroffen ist der Parkplatz des Real-Markts, in Ludwigshafen-Oggersheim. Schilder an der Einfahrt und auf dem Parkplatz weisen darauf hin, dass beim Abstellen des Autos eine Parkscheibe genutzt werden muss. Zudem ist die Parkzeit begrenzt. In den aushängenden AGB wird für Zuwiderhandlungen eine Vertragsstrafe von 30 Euro festgeschrieben. „Das ist für Verbraucher etwas völlig Neues“, erklärt Christian Gollner, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale. Bislang galt: Parkplätze von Supermärkten können kostenfrei genutzt werden, auch über mehrere Stunden hinweg. 

Aus rechtlicher Sicht ist das Vorgehen von Park & Control derzeit nicht zu beanstanden. Werden die verlangten 30 Euro nicht gezahlt, erhalten Verbraucher eine Mahnung, in der zusätzlich die Gebühren für die behördliche Feststellung des Halters in Rechnung gestellt werden. „In der Haftung steht aber nicht grundsätzlich der Fahrzeughalter, sondern immer nur die Person, die das Auto tatsächlich abgestellt hat“, so der Experte.

Die Verbraucherzentrale rät Autofahrern, sich vor allem beim Parken  an Supermärkten sorgfältig nach Hinweisschildern oder Parkticketautomaten umzusehen. Wer der Auffassung ist, dass die Parkregelung das Einkaufserlebnis trübt, kann sich bei der Hauptverwaltung der jeweiligen Supermarktkette beschweren.

Park & Control ist bundesweit tätig und überwacht unbeschrankte Parkflächen nicht nur an Supermärkten. Die Kontrollen dienen laut dem Unternehmen dazu, unerwünschte Dauerparker zu vertreiben.