Ferienparadies Epplesee

Karte des Epplesees

Heiß diskutiert wurde in letzter Zeit der Bereich am Südufer des Epplesees. Der Stadtverwaltung Rheinstetten ist es deshalb wichtig, über Hintergründe und Vorkommnisse sowie über die aktuellen Gegebenheiten zu informieren.

Naturschutzgebiet Allmendäcker am Südufer des Epplesees

Dieser Bereich ist seit 1996 vom Regierungspräsidium Karlsruhe als Naturschutzgebiet Allmendäcker ausgewiesen. Das Betreten des Süd- und Südostufers ist seither verboten mit Ausnahme für Mitglieder des Sportfischervereins Rheinstetten e.V. für die Ausübung des Angelsports. Das Naturschutzgebiet Allmendäcker ist Lebensraum zahlreicher vom Aussterben bedrohter Pflanzen und Tiere, deren Bestand durch das Schutzgebiet erhalten werden soll. Dazu zählen insbesondere verschiedene Vogel- und Insektenarten; die als Ausgleichsmaßnahme angelegten kleinen Teiche im Gebiet sind von großer Bedeutung für Amphibien. Verboten sind daher u.a.: das Betreten des gesamten Schutzgebietes inklusive des dortigen Seeufers, das Baden, Zelten, Grillen, Lärm verursachen sowie das Wegwerfen von Abfällen. Umfassende Informationen mit Schutzzweck, Ge- und Verboten sowie Kartenmaterial finden Sie auf http://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/na…

Wer ist im Naturschutzgebiet nun zuständig für was? 

Das Regierungspräsidium ist als höhere Naturschutzbehörde zuständig für Pflegemaßnahmen, für die Information der Öffentlichkeit über die Schützwürdigkeit des Gebietes sowie die geltenden Schutzbestimmungen, aber auch Genehmigungsbehörde für Maßnahmen, die der Besucherlenkung dienen könnten (wie z.B. evtl. Zugangsbarrieren, Einzäunungen oder ähnliches). Das Landratsamt Karlsruhe als Untere Naturschutzbehörde ist für die Einhaltung der Schutzbestimmungen zuständig. Das Landratsamt ist auch als Bußgeldbehörde für die Ahndung von Verstößen verantwortlich. 

Die Stadt Rheinstetten hat somit keine Verpflichtung, diesen Bereich zu überwachen und ist auch nicht verpflichtet, dort anfallenden wilden Müll zu entsorgen..“  

Vor-Ort-Termin am 5. August 2014:

In einem Treffen am 5. August mit Oberbürgermeister Sebastian Schrempp, Sozial- und Ordnungsamtsleiter Ronald Daum, Umweltschutzkoordinator Martin Reuter, Vertretern des Landratsamtes Karlsruhe als Untere Naturschutzbehörde und Vertretern der örtlichen Polizei wurden die aktuellen Probleme am Epplesee besprochen und Möglichkeiten eruiert, diese anzugehen. 

 „Die am Seeufer befindliche Tonne ist nicht von der Stadt Rheinstetten dort aufgestellt worden“, erläutert Ronald Daum. „Rechtzeitig vor dem Behördentermin am 5.8. war diese Tonne und sämtlicher sonstiger Müll entsorgt – anscheinend von Strandbesuchern. Dass das gute Beispiel vom FKK-Bereich offensichtlich hier Nachahmer gefunden hat, ist ein positives Signal, finden auch die Angelfreunde, die aber nach wie vor bemängeln, dass die Zugänge zum See durch Badegäste mehr und mehr eingeschränkt werden.  

Überzeugt waren die Behördenvertreter beim gemeinsamen Ortstermin mit dem Anglerverein und dem Kieswerkbetreiber, dass viele Besucher nicht Bescheid wissen, dass sie sich in einem Naturschutzgebiet befinden und was dort erlaubt und verboten ist. Beim Regierungspräsidium wird angeregt, weitere Informationstafeln aufzustellen. 

Die jetzige Nutzung am Südufer, so waren sich die Behörden einig, ist nicht mehr mit der Naturschutzverordnung vereinbar. Jeder Besucher müsse sich im Klaren sein, dass sein Verhalten den Ausschlag geben kann, dass künftig die Verbote kontrolliert und durchgesetzt werden. Dann würde für alle Besucher dieser Uferbereich zum Baden verloren gehen. Lautstarke Parties mit Lagerfeuer und zurückgelassenem Müll sind absolut tabu und werden wie auch das Parken von motorisierten Fahrzeugen im Naturschutzgebiet mit Geldbußen geahndet. Wer auch weiterhin am Südufer Ruhe und Erholung finden möchte, müsse Zivilcourage zeigen und Störer in die Schranken weisen.

„Wir wollen auf keinen Fall einen Freiluft-Swinger-Club“, spielten Oberbürgermeister Schrempp, Ordnungsamt und Polizei auf Hinweise an, wonach sexuelle Handlungen an sich und anderen vor den Augen jugendlicher Angelsportfreunde vorgenommen werden. In den sozialen Netzwerken wird der Epplesee als Treffpunkt angepriesen, an dem man seinen sexuellen Vorlieben freien Lauf lassen kann. „Hier ist die Schwelle zu straf- und polizeirechtlich relevantem Handeln rasch überschritten und es eröffnet den Behörden eine Verfolgungspflicht, die die Polizei auch auszuüben bereit ist“, so Polizeipostenführer Jörg Hofmann. 

Inwieweit es möglich ist, durch eine räumliche Verkleinerung des Schutzgebietes die jahrzehntelang praktizierte  Badenutzung im südwestlichen Uferabschnitt zu legalisieren, blieb offen. Gespräche hierüber wird es mit dem Regierungspräsidium geben, eine rasche Umsetzung ist angesichts des langen Abstimmungsprozesses mit Behörden und Verbänden jedoch nicht zu erwarten.

Das Wichtigste in Kürze, damit der Epplesee auch tatsächlich ein Ferienparadies bleibt:

  • Parken am Epplesee 
    Wer mit dem Auto oder Motorrad anreist, findet Parkmöglichkeiten an der Nordseite des Epplesees. Die Stadt Rheinstetten hat den Parkplatz an einen privaten Betreiber verpachtet. Hier können das Auto für 4 Euro (ab 16.00 Uhr für 3 Euro) und Motorräder kostenlos in der Zweiradzone zwischen 6.00 Uhr morgens und 23.00 Uhr abends geparkt werden. Das Abstellen von motorisierten Transportmitteln außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen ist verboten, ebenso das Parken auf den Parkflächen zwischen 23:00 und 6:00 Uhr. Leider parken in den Sommermonaten trotz des absoluten Halteverbots verstärkt Autos auf der K 3581 und auf der vom Kreisel abzweigenden Straße Richtung Messering. Die Parkenden nehmen an heißen Tagen die dort herrschende Brandgefahr in Kauf und bringen sich und andere durch das Gehen über Straße und Kreisel in Gefahr. 

    Das verkehrswidrige Parken wird vom Vollzugsdienst der Stadt Rheinstetten regelmäßig kontrolliert und geahndet. Die Erstellung der Strafzettel erfolgt mit elektronischen Geräten, daher klemmt heutzutage kein Papierzettel mehr vor der Scheibe. Die Zahlen für rechtswidriges Parken rund um den Epplesee sprechen für sich: 239 Strafzettel im Juni und Juli d.J. sowie zusätzlich 84 Strafzettel im gleichen Zeitraum in den Nachtstunden.
     

  • Vorsicht Gefahr!
    Lebensgefährlich kann der Aufenthalt nahe den Uferböschungen sein. Sie fallen plötzlich steil ab und der meist kiesige Untergrund bietet keinen festen Halt. Im Uferbereich südlich des FKK-Bereichs bis zum Beginn des Naturschutzgebietes weisen Schilder auf die tödliche Gefahr hin. 

    Auch der streng untersagte Aufenthalt im Kiesabbaubereich kann lebensgefährlich werden. Wenn die Sand- und Kieshügel ins Rutschen kommen, besteht die Gefahr, verschüttet zu werden. In der Nähe der Abbaugeräte im See (z.B. Schwimmbagger, Förderbänder) bestehen große Gefahren durch die Geräte und den Baggerbetrieb.
     

  • Aufenthalt am Epplesee
    Bestimmungen sowie ein entsprechender Plan (siehe Abbildung) für den Aufenthalt am Epplesee sind in der Baggerseeverordnung für die Bereiche Epplesee und Fermasee definiert. Ein FKK-Bereich im nord-westlichen Bereich ist ausgeschildert, außerhalb dieses Bereiches sind Textilien zu tragen. In der Regel unterhält die DLRG bei Badewetter samstags, sonn- und feiertags ehrenamtlich eine Rettungswache. An allen anderen Tagen, wenn Badewetter herrscht, ist eine von der Stadt beauftrage Badeaufsicht von 13.00 – 19.00 Uhr am See. Auf die Anwesenheit von Aufsichtspersonal bzw. die DLRG wird durch eine gehisste Flagge auf der Anhöhe des DLRG-Stützpunktes hingewiesen. 

    Reste mitgebrachten Proviants sind wieder mitzunehmen: Abfälle dürfen nicht im Wasser oder am Ufergelände entsorgt werden. Feuerstellen, Lagerfeuer sowie Grillen, auch Zelten oder Campen sind nicht gestattet. Die Aufzählung der vorstehenden Regeln ist nicht abschließend. Sie finden die Baggerseeverordnung mit allen Punkten auf www.rheinstetten.de/baggerseeverordnung