Im Rahmen des Förderprogramms „Bildung und Teilhabe“ können Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger im August Anträge für den Schulbedarf ihrer Kinder stellen. Der Zuschuss beträgt bis zu 100 Euro im Jahr. Als Schulbedarf gelten etwa die Schultasche, Sportzeug, Schreib-, Rechenund Zeichenmaterialien wie Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck, Taschenrechner, Radiergummi etc.
Anträge auf Unterstützung für den Weg zur Schule können ab dem kommenden Schuljahr wieder gestellt werden. Die Schülerbeförderung können alle beantragen, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfeleistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen beziehen. Voraussetzung ist: Die Schule liegt mindestens drei Kilometer vom Wohnort entfernt und ist die nächstgelegene Einrichtung des gewählten Bildungsgangs.
Weitere Mittel können vom genannten Personenkreis für das Schulmittagessen, Kultur-, Sport- und Freizeitangebote, Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten sowie Lernförderung beantragt werden.
Zusätzliche Informationen zum Programm Bildung und Teilhabe und das Antragsformular finden sich auf der städtischen Website www.heilbronn.de in der Rubrik Schule & Bildung.