Zu enges Parken: Sie sind im Zweifel auch nicht erreichbar

Rücksichtsvolles Parken kommt allen zu Gute.

Rettungsdienste, Feuerwehr, Müllabfuhr, Paketdienste und Lieferanten haben an vielen Stellen in Rheinstetten damit zu kämpfen, dass die Straße zugeparkt ist. Ob nun aus Bequemlichkeit oder Gedankenlosigkeit: Diese Parkweise hindert andere Verkehrsteilnehmer daran, ihren Dienst auszuüben. Im Extremfall kann dadurch dringend benötigte Hilfe für den Nachbarn, die eigene Familie oder Sie selbst verzögert und evtl. zu spät kommen.

Längst ist es zur Gewohnheit geworden, das Fahrzeug mal schnell am Gehweg abzustellen, weil das Ein- und Ausparken in/aus dem eigenen Stellplatz mühselig und zeitaufwändig ist. Fast überall reichen auch die Parkmöglichkeiten auf dem eigenen Grundstück nicht mehr aus. Dann ist jeder Schritt zwischen Parkplatz und Wohnung zu viel. Doch Bewegung hält fit und Rücksichtnahme schont außerdem den Geldbeutel. Es ist Daueraufgabe des Gemeindevollzugsdienstes, behinderndes Gehwegparken und Anzeigen aufzunehmen, wenn wie im abgebildeten Fall die Durchfahrt für breitere Fahrzeuge zu schmal geworden ist. In diesem Fall sind 40 Euro fällig. Kostenpflichtig ist auch, stattdessen den Gehweg zuzuparken, so dass Rollstuhlfahrer, Fußgänger mit Kinderwagen oder Kinder auf dem Fahrrad auf die Straße ausweichen müssen. 

Im Interesse der Hilfsdienste und des Lieferverkehrs appellieren wir an Sie, in solchen Fällen lieber ein paar Meter Laufweg mehr in Kauf zu nehmen und Ihr Fahrzeug so zu parken, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. Entgegen oft zu hörender Meinung gibt es keinen Anspruch, einen Parkplatz am Gehweg vor seiner Wohnung beanspruchen zu können. 

Außer einer rücksichtsvollen Parkweise können Sie Hilfsorganisationen und Lieferanten dadurch unterstützen, dass Sie Ihre Hausnummer deutlich und gut erkennbar anbringen.