Hausnummer kann Leben retten

Pflicht der Hauseigentümer

Jeder Hauseigentümer sollte das Anbringen seiner Hausnummer nicht nur als eine lästige Pflicht ansehen, da im Ernstfall sein eigenes Leben oder das seiner Hausbewohner von einer gut sichtbaren Hausnummer abhängen kann. Denn Not- und Rettungsdienste, Lieferanten, Postboten, Taxifahrer und Besucher müssen ihr Ziel auf dem kürzesten Weg finden.

Auch das Baugesetzbuch weist darauf hin, dass es die Pflicht des Hauseigentümers ist, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen.

Das Vermessungs- und Katasteramt der Stadt Heilbronn empfiehlt daher, die Hausnummern in großen deutlichen Ziffern – mindestens zehn Zentimeter Größe – am Hauseingang oder Grundstückszugang gut erkennbar anzubringen. Die Hausnummern müssen von der Straße aus gut lesbar sein, in gutem Kontrast zum Hintergrund, wetterbeständig und nachts möglichst beleuchtet. Unleserliche Nummern sollten erneuert werden.

Weitere Auskünfte zur Vergabe bzw. Änderung von Hausnummern gibt das Geodaten-Zentrum des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Heilbronn unter Telefon 07131/56-2822, Fax 07131/162822 oder E-Mail: geodaten@stadt-heilbronn.de.