Ausschluss von Windkraftanlagen in Haardtrandzone

Windräder in der Abenddämmerung: die Haardtrandzone soll windradfrei sein.

Voraussichtlich Ende des Jahres tritt der einheitliche Regionalplan der Region Rhein-Neckar in Kraft. Der Teilplan Windkraft, der zunächst ausgespart wurde, liegt nun für jedermanns Einsicht offen. Er beinhaltet Vorrang- und Ausschlussgebiete für die regionalbedeutsame Windenergienutzung.

Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Südliche Weinstraße können den Entwurf vom 25. August bis 20. Oktober 2014 im Kreishaus (Zimmer 311, Herr Klesy. Tel.: 06341/940217) zu den üblichen Dienstzeiten einsehen. Die Unterlagen sind auch im Internet unter www.vrrn.de abrufbar.

Anregungen zu den Inhalten des Planwerkes können bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist schriftlich oder per E-Mail (teilregionalplan.windenergie@vrrn.de) beim Verband Region Rhein-Neckar, Postfach 102636, 68026 Mannheim eingereicht werden.