Zusammenstoß zwischen Pkw und Motorrad

Offenbach-Hundheim (Kreis Kusel) (ots) – Oftmals ist bei Verkehrsunfällen die Schuldfrage nicht eindeutig zu klären. Dass nur ein Verkehrsteilnehmer alleine die Ursache setzt, ist selten. So musste auch bei einem Unfall, der sich am Sonntagnachmittag in Offenbach-Hundheim ereignet hat, letztlich beiden Fahrzeugführern ein verkehrswidriges Verhalten angelastet werden.

Ein in Richtung Lauterecken fahrender Pkw wollte von der Bundesstraße nach links in die Brückenstraße abbiegen. Diese Absicht hatte ein folgender Zweiradfahrer offenbar nicht bemerkt und setzte zum Überholen an. Im Einmündungsbereich kam es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge, bei dem der Motorradfahrer stürzte und sich am Arm verletzte. Der Gesamtschaden beläuft sich auf etwa 7.000 Euro.

Der Pkw-Fahrer muss sich nun dafür verantworten, dass er sich vor dem Abbiegen nicht durch Rückschau davon überzeugt hat, dass kein anderes Fahrzeug von hinten naht. Zudem wird ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Dem Motorradfahrer ist vorzuwerfen, dass er überholt hat, obwohl ein vorausfahrendes Fahrzeug abbiegen wollte und dies auch rechtzeitig und deutlich angezeigt hat.