Neustadt an der Weinstraße – Die Polizeiinspektion Neustadt berichtet aus dem Dienstgebiet.
(Neustadt) Gewalttätiger Drogensüchtiger
Am 02.09.2015 gegen 15:00 Uhr erhielt die Polizei Neustadt über Zeugenhinweise Kenntnis davon, dass in der Talstraße im Bereich einer dortigen Grünanlage ein Mann Drogen konsumieren würde. Tatsächlich traf die Polizeistreife einen 45-jährigen Mann an, welcher sich gerade Drogen intravenös verabreicht hatte. Beim Erkennen der Beamten versuchte er zunächst zu flüchten, konnte aber durch die Beamten eingeholt und festgehalten werden. Hierbei trat der Mann um sich und verletzte einen Polizisten am Bein. Außerdem beleidigte er die Beamten in übelster Art und Weise. Der Drogenkonsument muss nun mit weiteren Ermittlungen rechnen.
(Neustadt-Hambach) Kennzeichendiebstahl
Von einem Personenkraftwagen, welcher am 02.09.2015 in den Abendstunden am Hambacher Schwimmbad geparkt war, wurde von bislang unbekannten Tätern die beiden amtlichen Kennzeichen entwendet. Wer diesbezüglich verdächtige Wahrnehmungen gemacht hat, wird gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Neustadt unter 06321/854-0 oder pineustadt@polizei.rlp.de in Verbindung zu setzen.
(Neustadt) Verkehrsgefährdung
Nachdem am 03.09.2015 gegen 01:35 Uhr ein Auto mit quietschenden Reifen einer Polizeistreife auffällig wurde, versuchte der Fahrer im Innenstadtbereich zu flüchten. Aufgrund seiner überhöhten Geschwindigkeit kam der flüchtende Mann mehrmals ins Schleudern, gefährdete auf seiner Fahrt mehrere entgegenkommende Fahrzeuge und musste schließlich sein unfallbeschädigtes Fahrzeug auf den Bahngleisen in der Speyerdorfer Straße abstellen. Sowohl der Fahrer als auch die beiden anderen Insassen konnten sodann von der nachfolgenden Polizeistreife festgehalten werden. Nachdem das beschädigte Fahrzeug sofort von den Gleisen geschoben wurde, stellte sich heraus, dass der Fahrer mit seinen 15 Jahren unter Drogeneinfluss stand und sich wahrscheinlich ohne Wissen des Wagenbesitzers das Auto für eine Spritztour ausgeliehen hatte. Der Jugendliche muss sich jetzt wegen Verkehrsgefährdung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.