Polizei und Verbraucherzentrale warnen vor dubiosen Mahnschreiben

In der letzten Woche hat eine Familie aus der Verbandsgemeinde Trier-Land ein Mahnschreiben einer angeblichen Bundes Inkasso GmbH erhalten. Die älteren Herrschaften sollten 196 Euro im Zusammenhang mit Forderungen einer Deutschen Glücksspiele Zentrale bezahlen. Die Polizei geht davon aus, dass weitere solcher Briefe derzeit versandt werden und warnt davor, auf solche Mahnscheiben Überweisungen zu tätigen.

Die Schriftstück, datiert mit 2. September 2014 ist mit Rechtschreibfehlern versehen. Eine angegebene Telefonnummer führt nach Bulgarien, ebenso die Bankverbindung, an die der angeblich offene Betrag zu überweisen sei. Die 196 Euro wären angeblich zur Löschung aller Kundeninformationen bei der „Deutsche Glücksspiele Zentrale“ fällig geworden. Bei Zahlung der Summe bis zum 12. September 2014 könne ein gerichtliches Mahnverfahren gegen die Adressdaten verhindert werden.

Weder die bezeichneten Firmen noch die Forderung selbst sind real existent. Ähnliche Fälle mit Zahlungsaufforderungen falscher Inkassounternehmen werden auch bei der Verbraucherzentrale immer wieder bekannt. Angeblich seien Rechnungen nicht gezahlt worden. Verbraucher sollten bei solchen Schreiben und angebliche Forderungen sehr misstrauisch sein. Nur Rechnungen aus wirksam geschlossenen Verträgen müssen bezahlt werden, erklärt die Verbraucherzentrale.

Das Polizeipräsidium Trier befürchtet, dass sich vor allem ältere Bürgerinnen und Bürger von derartigen Mahnschreiben oder Eintreibungsforderungen dubioser Inkassounternehmen einschüchtern lassen.

Polizei und Verbraucherzentrale raten: Prüfen Sie den Inhalt der Schriftstücke genau und informieren Sie bei Betrugsverdacht die Polizei.

Auch in Bayern wurde Anfang September per Pressemitteilung der Polizei vor solchen so genannten Schockmahnungen gewarnt.