Rhein-Neckar-Kreis nimmt ausgewählte Pilotstandorte für stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen in Betrieb

5 Standorte

Ab dieser Woche beginnt der Rhein-Neckar-Kreis im Rahmen eines Pilotverfahrens mit der stationären Überwachung des fließenden Verkehrs an folgenden fünf ausgewählten Standorten:

  1. Schriesheim, Bundesstraße (B) 3 am südlichen Ortseingang im Bereich der Busausfahrt,
  2. Ilvesheim, Landesstraße (L) 542 an der Ortseinfahrt aus Richtung Ladenburg,
  3. Neckargemünd, B 37 nach der Ortseinfahrt aus Richtung Heidelberg,
  4. Lobbach, L 532 nach dem Ortseingang Waldwimmersbach aus Richtung Wiesenbach,
  5. Walldorf, L 723 in der Nähe der Kreuzung mit der L 598

In den vergangenen Tagen hat das beauftragte Unternehmen die Messtower installiert, nachdem die Tiefbauarbeiten für die Fundamente abgeschlossen waren. Ab sofort werden zwei digitale, laserbasierende und berührungslose Messeinrichtungen wechselweise an den Standorten eingesetzt. Die Kosten für die Beschaffung und Inbetriebnahme der stationären Anlagen belaufen sich insgesamt auf rund 200.000 Euro.

Geschwindigkeitsüberwachung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Leitgedanke des Verkehrskonzeptes des Landes Baden-Württemberg ist „Vision Zero“, welches einen Straßenverkehr ohne Tote und Schwerverletzte anstrebt. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird auch eine konsequente Geschwindigkeitsüberwachung gefordert. Nach wie vor ist überhöhte Geschwindigkeit eine der Hauptunfallursachen. Gefordert werden Messungen vor allem an Unfallschwerpunkten, gefährlichen Stellen und schutzwürdigen Streckenabschnitten. Vor dem Hintergrund dieses Sicherheitsgedankens fand auch der bundesweite 24-Stunden-Blitzmarathon am 18./19. September statt.

Ortsfeste Messanlagen wirken nach Erkenntnissen anderer Kommunen weit über die kontrollierten Stellen hinaus und beeinflussen das Geschwindigkeitsverhalten nachhaltig. Aus diesem Grund hat sich der Rhein-Neckar-Kreis entschlossen, im Rahmen eines Pilotprojekts Erfahrungen mit stationärer Überwachung an ausgewählten Standorten mit maßgeblicher Verkehrsbedeutung und hohem Verkehrsaufkommen zu sammeln, welche  nach Feststellungen der Straßenverkehrsbehörde und der Verkehrskommission die geforderten Einsatzkriterien im besonderen Maße erfüllen. Bisher führte der Rhein-Neckar-Kreis die Geschwindigkeitsüberwachung ausschließlich mobil durch.

Über die weitere Entwicklung der stationären Geschwindigkeitsüberwachung wird das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis anhand der gewonnenen Erfahrungen entscheiden.