Herbstzeit ist Laubzeit – Blätter, nichts als Blätter

Die Stadt Rheinstetten weist auf die Reinigungspflicht des Straßenanliegers hin.

Schön sind sie anzusehen, die Bäume in ihrem herbstlich bunten Blätterkleid. Weniger schön ist es, wenn sie ihr Kleid abwerfen und sich für den Winter rüsten. Gerade bei starken Winden fällt das Laub schlagartig von den Bäumen. Auf Gehwegen kann es dann zur glitschigen Gefahr für Fußgänger werden.

Vorsorglich weist die Stadt Rheinstetten darauf hin, dass es die Pflicht des Straßenanliegers ist, der Reinigungspflicht nachzukommen.

Wie in den vergangenen Jahren werden am Straßenrand im Bereich von Straßenbäumen bereitgestellte Laubsäcke von städtischen Mitarbeitern abgeholt. In der Regel findet die Abfuhr freitags statt und dauert bis zum Ende des Laubfalles an. Aufgrund des Verlaufs der diesjährigen Vegetationsperiode kann es  in diesem Jahr zu kleineren zeitlichen Verzögerungen bei der Laubabholung kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Achtung: Bitte dort keine Gartenabfälle zur Abholung bereitstellen. Eine Abgabemöglichkeit für Ihre privaten Gartenabfälle haben Sie auf dem Wertstoffhof.

Auch haben die Mitarbeiter des Stadtbetriebes im Herbst wieder alle Hände voll zu tun, um Tonnen von Blättern von Gehwegen, Straßen und städtischen Anlagen zu entfernen. Friedhöfe, Schulen, Spielplätze, Kindergärten, Parkplätze und Außenanlagen öffentlicher Gebäude gilt es sauber zu halten und vom Laub zu befreien. Da liegt es in der Natur der Sache, dass die Mitarbeiter im Stadtbetrieb nicht überall gleichzeitig sein können. Im öffentlichen Bereich kann deshalb das Laub auch schon mal längere Zeit liegen. Deshalb ist es der Stadtverwaltung hilfreich, wenn Bürgerinnen und Bürger in Sachen „Laubeinsammeln“ vor ihrem Anwesen mehr tun, als es die Verordnung vorschreibt.

Für Ihr Verständnis und die Bereitschaft zur Mithilfe schon heute ganz herzlichen Dank!