Informationen zur Schallschutzförderung online

Wer von Lärm durch Bundesautobahnen, Bundesstraßen oder Landesstraßen betroffen ist und dessen Gebäude vor 1974 gebaut wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für Lärmschutzmaßnahmen erhalten. Darauf wies das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe im Rahmen des 2. Lärmspaziergangs in Hockenheim hin.

Zuschussfähig sind ausschließlich passive Maßnahmen wie z. B. Schallschutzfenster oder Schalldämmlüfter. Wichtigste Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses ist, dass die Auslösewerte für die Lärmsanierung am betreffenden Gebäude überschritten werden. Die jeweiligen Auslösewerte der Lärmsanierung sind im Bundes-bzw. Landeshaushalt festgelegt und betragen in reinen und allgemeinen Wohngebieten 67 dB(A) am Tag und 57 dB(A) in der Nacht. Im Kern-, Dorf-und Mischgebieten betragen sie 69 dB(A) am Tag und 59 dB(A) in der Nacht. 

Den Antrag stellen können jeweils die Eigentümer der betroffenen Gebäude. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent der Gesamtkosten für die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen. Die Kosten für alle Leistungen des Ingenieurbüros trägt der Straßenbaulastträger zu 100 Prozent. 

Die Zuschüsse zu passiven Lärmschutzmaßnahmen werden im Rahmen der so genannten Lärmsanierung gewährt. Es handelt sich dann um eine Lärmsanierung, wenn Lärmschutzmaßnahmen ohne gleichzeitige bauliche Veränderung der Straßensituation durchgeführt werden. Die Lärmsanierung ist eine freiwillige Leistung des Straßenbaulastträgers zum Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Lärmeinwirkungen. Auf ihre Durchführung besteht kein Rechtsanspruch. 

Info: Weitere Informationen sind auf der städtischen Webseite unter www.hockenheim.de abrufbar.