Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Nach dem Aussetzen der Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes erhebt das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr bei den Meldebehörden jährlich die Daten aller deutschen Frauen und Männer, die im Folgejahr volljährig werden. Die Datenübermittlung ist in § 58c Soldatengesetz geregelt.

Die Daten dürfen nur dazu genutzt werden, um Informationsmaterial über die Tätigkeiten in den Streitkräften zu übersenden.

Der Übermittlung der Daten kann gemäß § 18 Absatz 7 Melderechtsrahmengesetz widersprochen werden. Dies kann schriftlich oder auch persönlich in jedem Bürgeramt erfolgen. Die nächste Datenübermittlung erfolgt im März 2015 für den Jahrgang 1998. Übermittlungssperren, die bis Ende Februar 2015 beantragt werden, können noch berücksichtigt werden.