Land reagiert auf Cyberkriminalität / Landeszentralstelle Cybercrime bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz nimmt Arbeit auf

Landeszentralstelle Cybercrime

Die Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) nimmt heute ihre Arbeit auf. Das Land Rheinland-Pfalz reagiert mit der Einrichtung der Landeszentralstelle, die bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz angesiedelt ist, auf die Problematik der Cyberkriminalität.

„Mit der Entwicklung und Verbreitung elektronischer Informations- und Kommunikationsformen hat zugleich auch das Phänomen der Cyberkriminalität zunehmend an Bedeutung gewonnen. Fälle aus diesem Bereich werden immer häufiger und komplexer und ihre Bearbeitung setzt oftmals einen hohen Spezialisierungsgrad voraus. Deswegen freue ich mich, dass heute die Landeszentralstelle Cybercrime ihre Arbeit aufnimmt“, so Staatsminister Hartloff.

Auch der Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Dr. Jürgen Brauer, begrüßte die Einrichtung der Landeszentralstelle. „Neue Kriminalitätsformen namentlich im Internet, verlangen den Strafverfolgungsbehörden besondere Kenntnisse und Strategien ab. Mit der Landeszentralstelle erhalten wir die Gelegenheit, die dringend benötigten Kompetenzen zu schaffen und zu bündeln, um Schritt zu halten“, so Dr. Brauer.

Die LZC, für die zwei Staatsanwälte eingesetzt werden, ist in fachlicher Hinsicht unmittelbarer Ansprechpartner der Staatsanwaltschaften des Landes in Fragen der Internetkriminalität und damit zusammenhängender Ermittlungsmaßnahmen und Rechtsfragen. Darüber hinaus ist die LZC zuständig für die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren aus Bereichen der Internetkriminalität, soweit es sich um Verfahren von besonderer Schwierigkeit, besonderer Bedeutung und/oder von besonderem Umfang handelt und steht auch im Vorfeld von größeren Ermittlungsverfahren dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern als Ansprechpartner zur Verfügung.

Information: Landeszentralstelle Cybercrime

Die LZC ist in fachlicher Hinsicht unmittelbarer Ansprechpartner aller Staatsanwaltschaften des Landes in Fragen der Internetkriminalität und damit zusammenhängender Ermittlungsmaßnahmen und Rechtsfragen. Um die Aus- und Fortbildung zu verbessern, soll die LZC Informationsveranstaltungen für die für Internetermittlungen zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten der Staatsanwaltschaften ausrichten. Die LZC ist als zentraler Ansprechpartner der Ermittlungsbeamten sämtlicher Landes- und Bundespolizeidienststellen für die Beantwortung grundsätzlicher Fragen der Ermittlungsführung und Beweissicherung zuständig. Dies gilt insbesondere in Eilfällen, bei denen der Verlust von Beweismitteln droht. Die LZC übernimmt außerdem die Supportfunktion für Einzelverfahren der zuständigen Staatsanwaltschaften. Sie beantwortet konkrete Fragen zur Ausgestaltung und Führung von Ermittlungsverfahren und leistet im Bedarfsfall Unterstützung.

Die LCZ ist auch selbst für die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren aus Bereichen der Internetkriminalität zuständig, soweit es sich um Verfahren von besonderer Schwierigkeit, besonderer Bedeutung und/oder von besonderem Umfang handelt. Die LZC ist unter dieser Prämisse insbesondere zuständig für die Verfolgung folgender Straftatbestände:

• Straftaten nach den §§ 202a, 202b, 202c, 263a, 269, 270, 274 Abs. 1 Nr. 2, 303a, 303b StGB, §§ 17 Abs. 2 Nr. 1a und 2 UWG,

• Jugendschutzverfahren nach den §§ 184 – 184d, 131 StGB sowie Straftaten nach § 44 i.V.m. § 43 BDSG und § 37 LDSG (RP), soweit das Internet als Tatmittel eingesetzt wird,

• Allgemeindelikte, bei denen das Internet als Tatmittel eingesetzt wurde und ein hohes Maß an technischer Beweisführung erforderlich ist.

Die Landeszentralstelle Cybercrime wird bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz eingerichtet. Ihre Bezeichnung lautet: Generalstaatsanwaltschaft-Koblenz – Landeszentralstelle Cybercrime – Deinhardpassage 1, 56068 Koblenz.