Betrugsversuch nach Verkauf via Internet

Mainz (ots) – Eine Mainzerin wollte Ende August ein Möbelstück für knapp 100 Euro verkaufen und inserierte im Internet. Ein Interessent meldete sich bei kurz darauf, man einigte sich und sie erhielt einen Scheck in Höhe von 2.900 Euro.

Davon solle sie die Kosten abziehen und den Rest auf anderem Weg (zum Beispiel per Western Union) zurück überweisen. Die Geschädigte erstattete Anzeige. Die Masche ist nicht neu. Die Bank wird feststellen, dass der Scheck gefälscht bzw. nicht gedeckt ist und das Geld von der Mainzerin  zurückfordern. Die hätte aber inzwischen den Restbetrag von über 2.800 Euro über ein Geldtransferunternehmen an Unbekannt per Nummernangabe bezahlt.

TIPP: Vorsicht bei Internetgeschäften, insbesondere in Fällen, in denen die angeblichen Käufer aus Versehen zu viel Geld überweisen.