Wahl des Beirates für Migration und Integration im Landkreis Südliche Weinstraße entfällt

Landesweit werden am 23. November 2014 die Wahlen eines Beirates für Migration und Integration durchgeführt. Wie der Wahlausschuss soeben bekannt gab, wird im Landkreis Südliche Weinstraße diese Wahl nicht stattfinden, da keine Wahlvorschläge eingereicht wurden.

Die Wahl hätte nur stattfinden können, wenn die Zahl der zugelassenen Bewerber die Zahl der zu wählenden Mitglieder überstiegen hätte. Mindestens 13 Personen hätten sich somit für die Wahl vorschlagen lassen müssen (maximal 24). Zwölf Beiratsmitglieder wären dann gewählt worden. Wählbar wären alle Wahlberechtigten (ausländische Einwohnerinnen und Einwohner und alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund (Spätaussiedler, eingebürgerte Ausländer), die bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben), sowie alle übrigen Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises gewesen.

Nun soll ein Beirat für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund eingerichtet werden, dessen Mitglieder nach den Vorschriften der Landkreisordnung durch den Kreistag gewählt werden.