Verkehrsbeschränkung an „Höfekreuzung“ zwischen Bad Bergzabern und Steinfeld angeordnet

Im Verlauf der Landesstraße L545 zwischen Bad Bergzabern und Steinfeld wird im Bereich der Kreuzung der K23, der sogenannten „Höfekreuzung“ die Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h beschränkt. Dies hat die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße als zuständige Straßenverkehrsbehörde angeordnet.

Außerdem wird das Überholen auf der vorfahrtsberechtigten L545 verboten. Durch diese Beschränkungen soll das Unfallrisiko verringert und im Falle eines Unfalls die möglichen Unfallschäden vermindert werden.

Trotz der Stopp-Regelung der K23 im Einmündungsbereich zur L545 war es immer wieder zu Verkehrsunfällen durch Vorfahrtsverletzungen gekommen. Im Mai 2013 und im Oktober 2014 verloren zwei Menschen bei Unfällen ihr Leben.