Ältere Energieausweise verlieren teilweise ihre Gültigkeit – Immobilienbesitzer sollten Fristen beachten

Energieausweise, die älter als sieben Jahre sind, verlieren Ende Oktober 2014 teilweise ihre Gültigkeit und müssen durch einen neuen Ausweis ersetzt werden. Betroffen sind nach der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) Energieausweise, die nicht über bestimmte Mindestangaben verfügen.

Darunter zählt der Energiebedarf oder -verbrauch inklusive Warmwasseraufbereitung und die Nennung des hauptsächlichen Heizenergieträgers. Wer eine Wohnung, ein Haus oder ein sonstiges Gebäude als Eigentümer besitzt, benötigt den Energieausweis als Nachweis gegenüber der Baubehörde oder für potentielle Neumieter oder Käufer.

Der Energieversorger ENTEGA bietet Privateigentümern und Gewerbetreibenden die Erstellung eines neuen Energieausweises auf Basis des Bedarfs oder Verbrauchs an. Bei bedarfsorientierten Ausweisen erfolgt eine objektive Bewertung des Bauzustands, wie beispielsweise Gebäudedämmung, Heiztechnik und Zustand der Fenster. Beim verbrauchsorientierten Ausweis wird der tatsächliche Verbrauch der vergangenen drei Jahre zugrunde gelegt. Weitere Informationen erhalten Interessierte unter www.entega.de/energieausweis.