Traditionsreicher Rummel vom 24. Oktober bis 2. November vor der Dreifaltigkeitskirche

Allerheiligenmarkt lässt Kinderaugen leuchten

Wormser Allerheiligenmarkt vom 24.10.14 bis 02.11.14

Der Duft von Zuckerwatte und gebrannten Mandeln weht bald wieder durch die Wormser Innenstadt: Von Freitag, 24. Oktober bis Sonntag, 2. November 2014 findet wieder der beliebte Allerheiligenmarkt statt. Lediglich am Feiertag Allerheiligen bleibt der Markt geschlossen. An den anderen Tagen locken jeweils von circa 11 bis 20 Uhr zwei Fahrgeschäfte und eine Glücksbude nicht nur die jüngeren Besucher vor die Dreifaltigkeitskirche. Für das leibliche Wohl ist mit Leckereien von Süßwaren, über Reibekuchen bis hin zu Glühwein bestens gesorgt.

Anders als gewohnt präsentiert sich der traditionelle Allerheiligenmarkt in diesem Jahr, wie Angelika Zezyk, Bereichsleiterin Sicherheit und Ordnung, erläutert:

„Ziel war es, den Allerheiligenmarkt an seinem alt bewährten Standort, vor der Dreifaltigkeitskirche, zu halten und gleichzeitig den Wochenmarkt, wie gewohnt auf dem Marktplatz, stattfinden zu lassen. Natürlich mussten wir dem verkleinerten Standort Rechnung tragen und können somit kein größeres Fahrgeschäft mehr anbieten.“

So sorgen in diesem Jahr ein Kinderkarussell, eine Schiffschaukel sowie eine Glücksbude für Unterhaltung. 

Von Freitag, 24. Oktober bis Sonntag, 2. November findet der beliebte Allerheiligenmarkt statt. Lediglich am Feiertag Allerheiligen bleibt dieser geschlossen. An den anderen Tagen gelten die Öffnungszeiten jeweils von 11 bis 20 Uhr. 

Historie

Die Wurzeln des Allerheiligenmarktes gehen übrigens bis ins 15. Jahrhundert zurück. Damals war die Auszahlung der Löhne an die Lesehelfer und die beginnende kalte Jahreszeit Grund für einen Markt. Daher erteilte König Friedrich III. den Wormsern die Erlaubnis einen Markt abzuhalten. 

An Allerheiligen bleibt der Markt geschlossen

Der Allerheiligenmarkt hat täglich ab 13 bis 20 Uhr geöffnet. Am 1. November bleibt der Markt geschlossen. Grund dafür ist, dass Allerheiligen in Rheinland-Pfalz ein sogenannter „stiller Feiertag“ ist. Gemäß § 6 des Landesfeiertagsgesetzes sind an solchen stillen Tagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nicht erlaubt. Für den Allerheiligentag folgt der ernste Charakter aus dem Gedenken an alle Heiligen, Märtyrer und Verstorbenen. Ohne dieses Gedenken und die damit verbundene Einkehr und Besinnung verlieren die stillen Feiertage ihre Sinnhaftigkeit und damit die Berechtigung, als Feiertag einen besonderen Status zu genießen. Um dem ernsten Charakter umfassenden Ausdruck zu verleihen, sind an diesen Tagen nicht nur Unterhaltungsveranstaltungen, sondern auch öffentliche Versammlungen, öffentliche sportliche und turnerische Veranstaltungen sowie öffentliche Tanzveranstaltungen verboten.

Volksfeste und die Darbietungen des Schaustellergewerbes sind typischerweise von Fahr- und Belustigungsgeschäften geprägt.

„In der Vergangenheit wurde daher an Allerheiligen Musikdarbietungen und Lautsprecherdurchsagen unterlassen. Gegen ein solche Handhabung hat allerdings die Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion (ADD) erhebliche Bedenken, da der Vergnügungscharakter eines Volksfestes hierdurch nicht geändert wird“, erläutert der städtische Beigeordneter Hans-Joachim Kosubek und bittet um Verständnis: „Aufgrund der fachaufsichtlichen Weisung ist daher eine Öffnung des Allerheiligenmarktes an Allerheilgen leider nicht mehr möglich.“

Mantelsonntag und Herbstmarkt

Parallel zum Eröffnungswochenende des Allerheiligenmarkts findet am Samstag, 25. Oktober und am Sonntag, 26. Oktober der traditionelle Herbstmarkt der Wormser Frauenverbände auf dem Obermarkt statt. Bereits zum 13. Mal verkaufen 15 Institutionen in 14 herbstlich dekorierten Holzbuden ihre liebevoll gestalteten Handarbeiten und selbstgemachte Köstlichkeiten. Sonntags locken dann zusätzlich die Einzelhändler mit allerlei Aktionen zum verkaufsoffenen Mantelsonntag.

Weitere Informationen unter www.wormser-einkaufstage.de.