Ab Mitte 2016 können Häuser „Am Schmittsberg II“ gebaut werden

Hier die wichtigsten „Botschaften“ an alle, die im Neubaugebiet „Am Schmittsberg II“ bauen wollen.

  • Anfang November 2014 erlangt die Baulandentwicklung ihre Rechtsverbindlichkeit.
  • Voraussichtlicher Beginn der Erschließung (Straßen, Versorgungsleitungen etc.) 1. Quartal 2015, voraussichtliches Ende der Tiefbaumaßnahmen Frühjahr 2016.
  • Möglicher Beginn für Hochbaumaßnahmen: Frühjahr/Frühsommer 2016
  • Es können Mehrfamilienhäuser, freistehende Wohnhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser gebaut werden.
  • Grundstücksvergaberichtlinien werden aktuell im Magistrat beraten und müssen von den parlamentarischen Gremien noch beschlossen werden. Im März 2015 können seitens der Stadt Verkaufszusagen gemacht machen.
  • Private Grundstückseigentümer müssen für die Ableitung des Oberflächen-/Regenwassers selbst sorgen. Informationsveranstaltungen hierzu sind geplant, ebenfalls eine Baubörse.

Zu näheren Information:

Nach Veröffentlichung der Satzung ist der Bebauungsplan „Am Schmittsberg II“ seit 11. Oktober 2014 rechtkräftig. Nachdem zwischen der Umlegungsstelle und den betroffenen Grundstückseigentümern Einigkeit über die Flächenzuteilungen und Geldabfindungen erzielt worden war, hat der Magistrat am 14. Oktober 2014 die Aufstellung des Umlegungsplanes beschlossen. 

Die Baulandumlegung wird voraussichtlich Anfang November 2014 Rechtsverbindlichkeit erlangen und damit die Voraussetzung vorliegen, dass die neu gebildeten Grundstücke im Grundbuch eingetragen werden können.

Das Baugebiet umfasst insgesamt rd. 52.000 qm, wovon nach durchgeführter Erschließung rd. 38.000 qm Bauland und rd. 14.000 qm öffentliche Verkehrs- und Grünflächen  sein werden. Gebaut werden können Mehrfamilienhäuser, freistehende Wohnhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser.

Die gesamte Baulandentwicklung wird betreut durch die Firma MVV Enamic Regioplan GmbH in Mannheim als Erschließungsträger.  Die Grundlage dafür ist ein städtebaulicher Vertrag aus dem Jahr 2011.

Mit der Baulandentwicklung „Am Schmittsberg II“ hat die Stadt Viernheim teilweise einen neuen Weg für die Gewinnung von Baugrundstücken eingeschlagen. Abweichend von gesetzlichen Regelungen wurde die Baulandentwicklung auf vereinbarter Grundlage durchgeführt. Vereinbart wurde insbesondere, dass die Grundstückseigentümer für sämtliche Kosten der Baulandentwicklung, angefangen von den Kosten der Voruntersuchungen und Planungsleistungen über die Kosten der Erschließung bis hin zu den Kosten für den notwendigen ökologischen Ausgleich tragen müssen. Im Gegenzug hat die Stadt statt des höchstmöglichen Flächenabzugs lediglich einen Flächenbeitrag von 30 % erhoben.

Grundlage für die Erhebung der Kosten der Baulandentwicklung ist eine Zahlungsübernahmevereinbarung, die zwischen der MVV Enamic Regioplan GmbH und allen Grundstückseigentümern geschlossen worden ist. Zurzeit sind Kosten in Höhe von 132 €/qm Nettobauland kalkuliert. Zusätzlich fallen für die Grundstückseigentümer noch die Kosten für die Vorstreckung der Hausanschlüsse auf die Baugrundstücke, die Anschlüsse und Netzbeiträge des Vorsorgungsträgers sowie die Breitbandverkabelung an.

Zurzeit wird seitens des Erschließungsträgers die Ausschreibung der Baumaßnahmen vorbereitet. Nachdem die Rodungsarbeiten bereits im vergangenen Jahr abgeschlossen wurden, ist in Abhängigkeit von der Witterung mit dem Beginn der Tiefbauarbeiten im 1. Quartal 2015 zu rechnen.

Die Planung sieht vor, dass die Erschließungsanlagen in einem Zug „endausgebaut“ werden, das bedeutet, dass die privaten Hochbaumaßnahmen erst dann beginnen können, wenn die Erschließungsanlagen vollständig hergestellt sein werden. Seitens des Erschließungsträgers ist geplant,  dass etwa 18 Monate nach Baubeginn und somit voraussichtlich nach dem II. Quartal 2016 mit privaten Hochbaumaßnahmen begonnen werden kann.

Wegen des nur geringen Wärmebedarfs der neuen Gebäude wird nur in kleinen Teilbereichen eine Gasleitung verlegt werden. 

Auf die Wärmeversorgung der zu errichtenden Häuser ist auch daher ein besonderer Augenmerk zu legen. Wärmedämmung und Heizung müssen zu wirtschaftlichen Randbedingungen in Einklang gebracht werden. Das städt. Brundtlandbüro wird dazu ein Informationsblatt erstellen und darin mehrere sinnvolle Versorgungsvarianten aufzeigen.

Der Stadt Viernheim wird im Umlegungsverfahren Bauland in einer Größenordnung von rd. 8.800 qm zugeteilt werden. Die Baugrundstücke sollen auf der Grundlage von Richtlinien an Bauwillige verkauft werden. Über die Ausgestaltung der Richtlinien werden die städt. Gremien in nächster Zeit beraten. Verkaufszusagen an Bewerber könnten ab März 2015 möglich sein.