Abfallentsorgungsgebühren

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Mainz-Bingen erinnert daran, dass am 1. Oktober 2014 die zweite Rate der Abfallentsorgungsgebühren für das Kalenderjahr 2014 fällig war. Gebührenpflichtige, die mit der Zahlung der Abfallentsorgungsgebühren im Rückstand sind, sollten zur Vermeidung von zusätzlichen Mahngebühren den im Gebührenbescheid ausgewiesenen Betrag bis spätestens 14. November 2014 auf das Konto des Abfallwirtschaftsbetriebes überwiesen haben.

Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren durch Erteilung einer Einzugsermächtigung an den Abfallwirtschaftsbetrieb vermeidet ein Versäumnis von Fälligkeitsterminen. Einen entsprechenden Vordruck gibt es auf der Homepage des AWB unter www.awb-mainz-bingen.de oder direkt beim Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Mainz-Bingen, Konrad-Adenauer-Str. 3, 55218 Ingelheim. Für Fragen: Telefonnummer 06132/787-7070.