Stiller Feiertag Allerheiligen – Feiertagsruhe respektieren

Im Hinblick auf den bevorstehenden Feiertag Allerheiligen am 1. November weist das Ordnungsamt der Stadtverwaltung auf den besonderen Schutz dieses Tages als "stiller Feiertag" hin.

"Stille Feiertage" sollen die Möglichkeit zur inneren Einkehr und für ein stilles Gedenken geben. Aus diesem Grund gelten an diesen Tagen besondere Einschränkungen. So sind an Allerheiligen öffentlichen Tanzveranstaltungen ab 4.00 Uhr verboten.

Des Weiteren sind in der Zeit von 13.00 bis 20.00 Uhr alle öffentliche Veranstaltungen und Darbietungen untersagt, die nicht dem besonderen Charakter dieses Feiertages angepasst sind.

Weitere stille Feiertage sind Volkstrauertag (16.11.2014) und Karfreitag.