Landrat übergibt letzte Bescheinigungen der Ehrenamtsförderung

42 Bewilligungen übergeben

42 Bewilligungen im Rahmen der Ehrenamtsförderung übergab Landrat Claus Schick (mit Scheck, rechts)

In Ingelheim übergab Landrat Claus Schick die letzten 42 Bewilligungen im Rahmen der Ehrenamtsförderung für 2014. Darunter waren Bescheide wie für die Anschaffung eines Freischneiders für die Initiative Lehr- und Lernbiotop Bechtheimer Graben Guntersblum für 700 Euro, die Installation eines Bootsanlegeplatzes durch den Wassersportverein Bacharach, der auch Touristen, Anwohnern und der Feuerwehr dienen soll und der mit 20.000 Euro bezuschusst wird und auch ein Zuschuss in Höhe von 150.000 Euro für die energetische Sanierung der Sporthalle in Bodenheim im Rahmen der Sportstättenförderung.

Die im Haushalt für dieses Jahr veranschlagten Mittel in Höhe von 3,5 Million Euro sind damit allesamt ausgeschöpft. Insgesamt wurden 159 Maßnahmen gefördert, eine Million Euro standen für die klassische Ehrenamtsförderung zur Verfügung, zwei Million für vereinseigene Hallen und 500.000 Euro für Sportplätze. 

„Wir wollen ehrenamtliche Initiative von Menschen, die sich für die Allgemeinheit einsetzen, unterstützen. Wir wollen dabei helfen, Projekte umzusetzen, die wichtig für das Gemeinschaftsleben und die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sind. Dies können kleinere Projekte wie die Anschaffung von Notenständern eines Musikvereins oder die Sanierung einer vereinseigenen Halle sein. Sie alle aber haben eines gemeinsam: Ohne das, was die Gruppen, Initiativen und Vereine leisten, wäre das gemeinschaftliche Leben in den Kommunen nicht nur ein Stück ärmer, es würde sogar vielfach vielleicht nicht funktionieren“, erklärte Landrat Claus Schick und machte Hoffnung, dass der Kreistag dieses Programm im kommenden Jahr fortführen wird, indem Mittel im Haushalt bereitgestellt werden. 

Seit 2007 wurden 922 Projekte der klassischen Ehrenamts- und der Sportstättenförderung mit insgesamt rund 17 Millionen Euro gefördert. Die Höhe der Unterstützung der Projekte richtet sich nach der jeweiligen Finanzkraft der Kommune und wird mit 50, 65 und 75 Prozent der Gesamtkosten gestaffelt. Das Gesamtvolumen ist auf je 20.000 Euro beschränkt, um die Förderung für ehrenamtliche Projekte, Initiativen und Vereine möglichst breit streuen zu können.