Wechselseitig begangene Straftaten

Aschbach (ots) – Beleidigungen sollen einigen Faustschlägen ins Gesicht vorausgegangen sein, die am Montag bei der Polizei gemeldet wurden.

Die Beamten nahmen zwei Strafanzeigen auf. Weder Beleidigungen noch Faustschläge sind zulässige Bestandteile für Problemlösungen. Letztlich wird die Staatsanwaltschaft darüber zu entscheiden haben
wie die Tatbeiträge der beiden beschuldigten Damen zu bewerten sind.