Kabinett beschließt einmaligen gesetzlichen Feiertag im Luther-Jahr

500. Jahrestag der Reformation

Am 31. Oktober 2017 jährt sich der Thesenanschlag Martin Luthers an der Schlosskirche in Wittenberg zum 500. Mal. Luthers Mut und die erheblichen Auswirkungen seiner Thesen auf die Gesellschaft werden mit dem Luther-Jahr 2017 gewürdigt.

Um die Bedeutung der Reformation herauszustellen und die Erinnerung daran wach zu halten, hat der Ministerrat in dieser Woche beschlossen, den 31. Oktober 2017 zu einem einmaligen gesetzlichen Feiertag zu erklären. Innenminister Roger Lewentz wurde gebeten, eine entsprechende Landesverordnung auf den Weg zu bringen.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung folgt damit einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) aus dem Dezember 2012. Diese hatte einstimmig beschlossen, das 500. Jubiläum der Reformation im Jahre 2017 mit einem entsprechenden Feiertag zu begehen.