Polizeibericht der Polizeiinspektion Frankenthal

Frankenthal – Die Polizei in Frankenthal berichtet von Fällen und Vorkommnissen aus dem Dienstbezirk.

Frankenthal: Hintere KFZ-Kennzeichen entwendet

Bislang unbekannte Täter entwendeten in der Nacht vom 14.10.2015 auf den 15.10.2015 an zwei in der Gotthilf-Salzmann-Straße in Frankenthal abgestellten PKW´s jeweils das hintere KFZ-Kennzeichen. Es handelte sich um eine Mercedes C-Klasse Limousine und einen Opel Corsa.

Frankenthal: Kontoverfügungen nach Geldbeutelverlust

Eine 80-jährige Frankenthalerin verlor im Zeitraum vom 14.10.15 – 15.10.15, 11:00 Uhr ihren Geldbeutel im Bereich Frankenthal. Darin befanden sich neben persönlichen Gegenständen auch ihre EC-Karte. Im Rahmen der Sperrung ihrer Karte wurde bekannt, dass bereits zwei unberechtigte Geldabhebungen an einem Geldautomaten einer Bankfiliale erfolgt sind. Täterhinweise liegen derzeit noch nicht vor.

Die Polizei rät: Lassen Sie Ihre Wertsachen nie unbeaufsichtigt! Notieren sie niemals ihren PIN zu EC- oder Kreditkarten im Geldbeutel. Weitere Tipps erhalten Sie unter www.polizei-beratung.de<http://www.polizei-beratung.de>.

Frankenthal: Enkeltrickanruf gescheitert

Vergeblich versuchte eine unbekannte weibliche Anruferin am 15.10.2015 gegen 16:10 Uhr sich am Telefon als Enkelin einer 80-jährigen Frankenthalerin auszugeben, um so an 5.000,- € zu gelangen. Angeblich sei sie wegen ihrer Wohnung in Not, so die unbekannte Anruferin. Aufgrund der umfangreichen polizeilichen Aufklärungsarbeit wurde die ältere Dame jedoch misstrauisch und beendet das Gespräch sofort.

Frankenthal: Verkehrsunfallflucht

Beim Einparken im Bereich der Heßheimer Straße 15 in Frankenthal beschädigte am 15.10.2015 gegen 11:30 Uhr eine 59-jährige Frankenthalerin mit ihrem Mercedes Vaneo ein anderes Fahrzeug. Sie hinterließ zunächst einen Zettel mit Telefonnummer an der Windschutzscheibe. Gegen 16:00 Uhr meldete die Unfallverursacherin den Unfall dann noch der Polizei. Beim dem beschädigten Fahrzeug soll es sich um eine schwarze Mercedes A-Klasse mit Wormser Kennzeichen handeln. Im Rahmen der Nachschau konnte das Fahrzeug  nicht mehr angetroffen werden.
Da die Unfallverursacherin ihrer Feststellungspflicht nicht nachkam und den Unfall erst nach Stunden der Polizei meldete, wurde ein Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht eingeleitet.

Die Polizei weist daraufhin, dass Unerlaubtes Entfernen von Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb jeden Unfall zu melden.

Frankenthal – Unfall mit leichtverletztem Kradfahrer

Eine 55-jährige befuhr mit ihrem PKW die Nürnberger Straße in Richtung Europaring in Frankenthal. Am dortigen Stoppschild hielt die Fahrerin zunächst ordnungsgemäß an und wollte dann nach rechts in den Europaring einbiegen. Beim Anfahren übersah sie den von rechts kommenden 49-jährigen Frankenthaler Kradfahrer mit dessen Sozius, weshalb es zur Kollision und zum Sturz des Motorrades kam. Durch den Sturz verletzten sich der Kradfahrer und sein 15-jähriger der Sozius leicht an den Beinen. Beide wurden zur weiteren Untersuchung in die Stadtklinik FT verbracht. Am PKW beläuft sich der Schaden auf rund 1.000€, am Krad auf ca. 500 €.