Ohne Führerschein auf „frisiertem“ Roller

Heidelberg (ots) – Bei einer am 16.10.2015 kurz nach 10.00 Uhr durchgeführten Kontrolle der Verkehrspolizei wurde ein Rollerfahrer in der Haberstraße angehalten. Neben einer fehlenden Fahrerlaubnis des 55-jährigen aus Leimen stammenden Fahrzeugführers, wurde auch ein Verstoß gegen die Betriebserlaubnis festgestellt.

Bei einer Überprüfung der Höchstgeschwindigkeit auf einem geeichten Rollenprüfstand ergab die Untersuchung, entgegen den erlaubten 25 km/h, einen Wert von 52 km/h. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt. Ihm droht ein Strafverfahren.