Als Grundlage für die gemeinsame Zusammenarbeit im Haus des Jugendrechts wurde am 02.12.2014 die Kooperationsvereinbarung zwischen den handelnden Akteuren, der Stadt Mannheim – vertreten durch die Bürgermeisterin für Bildung, Jugend und Gesundheit Frau Dr. Ulrike Freundlieb -, dem Polizeipräsidium Mannheim – vertreten durch Herrn Polizeipräsident Thomas Köber – und der Staatsanwaltschaft Mannheim – vertreten durch Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Alexander Schwarz -, unterzeichnet.
Mit der Einrichtung "Haus des Jugendrechts Mannheim" sollen insbesondere folgende Ziele erreicht werden:
- Weiterentwicklung der Jugendstrafrechtspflege durch Verkürzung der Verfahrensdauer, schnellere und abgestimmte Reaktion auf delinquentes Verhalten
- Reduzierung der Jugenddelinquenz, Intensivierung der Befassung mit jugendlichen Schwellen- und Intensivtätern
- Verbesserung der interdisziplinären Kommunikation der Kooperationspartner
- Ausbau ambulanter Maßnahmen (z.B. Betreuungsweisungen, spezielle soziale Trainingskurse, Präventionsangebote an der Schwelle zur Delinquenz)
- Opferbelange sollen u.a. durch Täter-Opfer-Ausgleich gestärkt werden
- Resozialisierung und Wiedereingliederung in Schule oder den Arbeitsmarkt
- Entwicklung abgestimmter Präventions- und Interventionskonzepte
- Verbesserte Zusammenarbeit mit Schulen, der offenen Jugendarbeit (Jugendhäuser, Jugendtreffs) und dem Jugendschutz
Die beteiligten Stellen nehmen am 01.01.2015 in der Heinrich-Lanz-Straße 38 ihre Arbeit in den frisch renovierten Räumen der neuen Einrichtung auf. Die vernetzte Zusammenarbeit aller Beteiligten in Häusern des Jugendrechts hat sich sowohl landes- als auch bundesweit als wesentlicher Baustein der erfolgreichen Bekämpfung der Jugendkriminalität bzw. Jugenddelinquenz bewährt.