Vereinbarungen zur Aufgabenverlagerung an den Landkreis unterzeichnet

Wohngeld und Waffenrecht

Landrat Dr.Christoph Schnaudigel (l.) und Oberbürgermeister Sebastian Schrempp

Mit der Vertragsunterzeichnung am 27.11.2014 besiegelten Landrat Dr.Christoph Schnaudigel und Oberbürgermeister Sebastian Schrempp die Übertragung der Aufgabe nach dem Wohngeldgesetz von der Großen Kreisstadt Rheinstetten auf das Landratsamt Karlsruhe.

Nachdem der Gemeinderat bereits im Mai 2014 beschlossen hat, dass die Wohngeldsachbearbeitung an das Landratsamt übergehen soll und Anfang November dem Entwurf einer Vereinbarung zugestimmt hat, folgte nun auch der Kreistag dieser Empfehlung. Mit der zu erwartenden Zustimmung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zu der nun unterzeichneten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wechselt ab dem 1.1.2015 die Zuständigkeit für die Bewilligung von Wohngeld zum Landkreis. Rheinstettener Bürgerinnen und Bürger können ihre Anträge jedoch auch weiterhin beim Sozial- und Ordnungsamt Rheinstetten abgeben. Zur Entscheidung werden sie dann  nach Karlsruhe weiter geleitet. 
 
Unterzeichnet wurde auch die Vereinbarung, die den finanziellen Ausgleich zwischen Landratsamt und Großer Kreisstadt für die Übertragung der Zuständigkeit beim Waffen- und Sprengstoffwesen regelt. Für die Erteilung von waffen- und sprengstoffrechtlichen Entscheidungen soll künftig das Landratsamt Karlsruhe für die Bürgerinnen und Bürger Rheinstettens zuständig sein. Der Zeitpunkt wird vom Landesgesetzgeber vorgegeben, der hierzu die Zuständigkeitsverordnung im Gesetzgebungsverfahren ändern muss. Voraussichtlich bis März 2015 bleibt die Stadt Rheinstetten daher weiterhin für waffen- u. sprengstoffrechtliche Entscheidungen zuständig.