Rundfunkbeitrag: Jetzt noch doppelte Zahlungen zurückfordern

Ende der Übergangsregelung

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erinnert daran, dass Verbraucher bis 31. Dezember 2014 doppelt gezahlte Rundfunkbeiträge zurückverlangen können.

2013 wurde die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks grundlegend reformiert: Bezahlte vor der Änderung jeder Erwerbstätige gerätegebunden eine Abgabe, ist der Rundfunkbeitrag mittlerweile pro Haushalt zu entrichten.

„Im Zusammenhang mit der Umstellung kann es leicht zu doppelten und überflüssigen Zahlungen kommen“, weiß Kai Prowald von der Verbraucherzentrale.

Wenn der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio keine Kenntnis darüber hat, dass bestimmte Personen gemeinsam in einem Haushalt wohnen, werden sie als alleinlebend und deswegen als beitragspflichtig angesehen.

„Wer zu viel gezahlt hat, kann die Beiträge aufgrund der gesetzlichen Übergangsregelung nur noch bis Ende des Jahres zurückfordern“, informiert der Verbraucherschützer.

Dazu sollte dem Beitragsservice der Name und die Beitragsnummer der Person genannt werden, die den Beitrag für den gesamten Haushalt zahlt.

Die Postanschrift der Einzugsstelle lautet: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hilft bei Fragen zum Rundfunkbeitrag mit Rat und Unterstützung weiter. Der Fachberater beantwortet Fragen sowohl zu Rückforderungen von Beiträgen als auch zu Ermäßigungen und Befreiungen sowie zur Abrechnung bzw. zur An- und Abmeldung. Bei Bedarf vermittelt er auch zwischen Verbrauchern und der Rundfunkanstalt. 
Das Beratungstelefon ist dienstags von 14 bis 18 Uhr und donnerstags von 9 bis 13 Uhr unter 06131/28 48 884 zu erreichen. Schriftliche Anfragen können an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Beratungsstelle Pirmasens, Exerzierplatzstraße 1, 66953 Pirmasens oder per E-Mail an rundfunkbeitrag@vz-rlp.de gerichtet werden. Die Beratung ist kostenfrei. 

Weitere Informationen gibt es unter www.vz-rlp.de/rundfunkbeitrag.