Vorsichtsmaßnahmen gegen Geflügelpest

Gefahren

Symbolbild (Foto: Holger Knecht)
Symbolbild (Foto: Holger Knecht)

Europaweit ist es zu mehreren Ausbrüchen der Geflügelpest gekommen. Die Geflügelpest ist mit schweren Krankheitssymptomen verbunden und hochansteckend. Aus diesem Grund ruft die Kreisverwaltung, Abteilung Veterinärwesen, alle Geflügelhalter im Landkreis Südwestpfalz sowie den Städten Pirmasens und Zweibrücken zur Einhaltung bestimmter Vorsichtsmaßnahmen auf.

Hochempfänglich für das Virus sind Hühner und Puten, aber auch anderes Geflügel wie Wachteln, Tauben, Fasane, Perlhühner, Pfaue, Schwäne, Strauße, Emus, Nandus, Gänse, Enten und Wildvögel können erkranken. Als mögliche Einschleppungsquelle in Geflügelbestände gelten vor allem Wildvögel, insbesondere wildlebendes Wassergeflügel. Die Verschleppung aus einem bereits infizierten Bestand erfolgt oft durch Personen oder verschmutzte Gerätschaften wie Transportboxen oder Fahrzeuge. 

Sowohl private als auch gewerbliche Geflügelhalter werden vorbeugend zur Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen aufgerufen und um einen verantwortungsvollen Umgang gebeten. Es sollte in den nächsten Wochen darauf geachtet werden, dass weder das Geflügel noch Futter, Streu und Gerätschaften irgendeinen Kontakt zu Wildvögeln haben. Freilandgeflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, an die Wildvögel keinen Zugang haben, und kein Trinkwasser erhalten, an das Wildvögel gelangen können. 

Nach der Geflügelpest-Verordnung hat jeder Geflügelhalter die Pflicht, gehäufte Todesfälle, unklare Krankheitsfälle oder einen erheblichen Einbruch der Legeleistung durch eine rasche Untersuchung auf Geflügelpest abklären zu lassen. Die Verordnung schreibt außerdem vor, ein Register über Zugänge und Abgänge von Geflügel zu führen (einschließlich der Nennung des Transporteurs und Empfängers). Bei Beständen über 100 Tiere kommt die Pflicht hinzu, Aufzeichnungen über verendete Tiere je Werktag zu machen, bei mehr als 1.000 Tieren ebenso über die Legeleistung je Werktag. 

Sinnvoll ist es laut Veterinäramt auch, die Ställe nur mit sauberem Schuhwerk (Plastiküberzieher) und Schutzkleidung zu betreten. Hobbyhaltern wird empfohlen, bei Kauf oder Tausch von Rassegeflügel mit Züchterkollegen besonders auf Gesundheitszustand und Herkunft zu achten. 

Die Kreisverwaltung erinnert die Geflügelhalter in diesem Zusammenhang auch an ihre gesetzliche Pflicht, ihren Bestand unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere bei der Behörde anzuzeigen. Nachdem die Geflügelpest eine anzeigepflichtige Tierseuche ist, muss bereits jeder Verdacht sofort dem Veterinäramt gemeldet werden.