Kita: neue Abrechnung der Mittagsverpflegung

Pauschale

Der Stadtrat hat eine neue Kindertagesstättensatzung beschlossen. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Abrechnung der Mittagsverpflegung. Zukünftig wird eine monatliche Pauschale erhoben, die – unter Berücksichtigung der Fehltage des Kindes und der Schließzeiten der Kindertagesstätten – den Sachkostenaufwand decken soll, der auf die Verpflegung entfällt.

Bisher waren die tatsächlichen Essenstage abgerechnet worden. Sind Kinder mehr als zehn Tage in einem Monat krank, ist nur die Hälfte der Pauschale zu zahlen. 

Mit dieser neuen Regelung soll die Abrechnung vereinfacht werden.

Kinder, die fünf Tage betreut werden, zahlen demnach 40 Euro, bei drei Tagen sind es 25 und bei zwei Tagen 20 Euro. Einkommensschwache Familien bezahlen 20, 12 beziehungsweise 10 Euro.