Abfallentsorgung in den Wintermonaten

Freie Durchfahrt zum Grundstück erforderlich

Frost, Schnee und Eis behindern die Müllabfuhr auf vielfältige Art und Weise. Der Abfallwirtschaftsbetrieb bittet um Beachtung, dass die Leerung der Abfallgefäße nur durchgeführt werden kann, wenn die Anfahrt zum Grundstück möglich ist.

In den Ortssatzungen ist geregelt, wem die Räumpflicht obliegt. Meistens ist sie den Anwohnern selbst übertragen. Sollte die Straße nicht befahrbar sein, werden die Bürgerinnen und Bürger darum gebeten, die Abfallgefäße zu einer geräumten Straße zu bringen. Ist dies nicht möglich, wird um Geduld gebeten, denn es kann unter Umständen länger dauern, bis die Abfallgefäße (bitte am Straßenrand stehen lassen!) geleert sind.

Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass die Abfälle in der Tonne nicht angefroren oder verklemmt bzw. verkeilt sind. Sicherheitshalber wird empfohlen, am Leerungstag frühmorgens das Abfallgefäß noch einmal zu überprüfen, und wenn notwendig mit einem Spaten oder ähnlichem den Abfall von der Gefäßwandung zu lösen. Weitere Fragen beantwortet die Abfallberatung, Telefon 0671/803-1954.